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Ein Urlaub in Großbritannien ist immer noch sehr beliebt. Doch wer vorhat, nach dem Brexit dort Urlaub zu machen, muss sich nun wohl auf einige Veränderungen einstellen!
Die Frage nach einem möglichen Visum ist noch nicht endgültig geklärt, allerdings gilt dieses Szenario als äußerst unwahrscheinlich. Stattdessen ist die Rede von einer Regelung, bei der sich EU-Bürger drei Monate lang ohne ein solchen Visum in Großbritannien aufhalten dürfen.
Zur Sicherheit sollte allerdings der Reisepass griffbereit sein, hinzu kommen wohlmöglich längere Wartezeiten an den Flughäfen.
In diesem Fall kommt es auf die Art und Weise des Austrittes an. Wenn es wirklich zu einem harten Brexit kommen sollte, müssten die EU-Flugrecht neu festgelegt werden. Zwar gibt einen EU-Notfallplan, allerdings besteht weiterhin ein Restrisiko. Im schlimmsten Fall könnten Maschinen vorerst auf dem Boden bleiben.
Ein Fragezeichen steht ebenfalls hinter der Frage, ob britische Airlines innerhalb von Europa fliegen dürfen. Bei Reisen mit dem Auto sollte der europäische Führerschein ausreichen, zusätzlich sollte allerdings die grüne Versicherungskarte angeschafft werden, da diese wieder zur Pflicht werden könnte.
Das generelle Reiserecht wird in Großbritannien wohl weitergeführt, das heißt, dass Gästen bei Verspätungen weiterhin Schadensersatzansprüche zustehen. Endgültig sicher ist dies allerdings nicht.
Ja, damit ist wohl zu rechnen. Wer also surfen oder telefonieren möchte, muss mit höheren Kosten als bislang rechnen. Die in Europa abgeschafften Roaming-Gebühren könnten nach dem Brexit hier wieder angerechnet werden.
Gleiches gilt übrigens auch für Zahlung per Kreditkarte, auch hier könnten zusätzliche Gebühren wieder anfallen.
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