Bild : winnond / shutterstock.com
Dass das giftige Quecksilber in Energiesparlampen enthalten ist, ist allgemein bekannt. Doch wie viel Quecksilber darf überhaupt in einer Leuchte enthalten sein, wenn dieser Stoff doch giftig ist? Und was hat es für Folgen, wenn man diese Grenze nicht einhält?
Eine Energiesparlampe durfte bis zum Jahr 2012 noch 5 mg Quecksilber enthalten. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) entschied über diese Obergrenze kürzlich erst neu und verringerte sie. Da die Deutsche Umwelthilfe (duh) jedoch bei einigen Untersuchungen feststellte, dass Leuchten von einer niedersächsischen Firma vertrieben wurden, die teilweise mehr Quecksilber enthielten, klagte die duh dafür, dass der Verkauf dieser Lampen verboten wird. Das Unternehmen aus Niedersachsen beteuerte zwar, dass die zwei Energiesparlampen nur Ausreißer nach oben seien. Diese Leuchtkörper enthielten aber einmal 7,8 mg Quecksilber und die andere sogar 13 mg Quecksilber! Das zuständige Gericht gab der Klage nach und sprach ein Verbot für den Vertrieb dieser Leuchtkörper aus. Als das sich das Unternehmen gegen dieses Urteil wehren wollte entschied der BGH jedoch auch zugunsten der deutschen Umwelthilfe.
Da Quecksilber jedoch wirklich gefährlich werden kann, wenn zum Beispiel eine Energiesparlampe zuhause bei einem Käufer zerbricht, wurde der Grenzwert noch weiter herabgesetzt. Die EU forderte beispielsweise einen Grenzwert von 2,5 mg pro Leuchtkörper und dieser Forderung wurde von dem BGH auch nachgegeben.
Auch wenn der Grenzwert für die Menge von Quecksilber in Energiesparlampen weiter gesenkt wurde, sollte man auf jeden Fall vorsichtig im Umgang mit einer solchen Lampe sein. Denn wenn ein Leuchtkörper zerbricht, der Quecksilber enthält, sollte zumindest das Zimmer gelüftet werden!
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