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Die Ernüchterung war für viele groß, am Tag nach dem Volksentscheid zum EU-Ausstieg: Die Briten haben sich mehrheitlich gegen die Europäische Union entschieden. Bis zum endgültigen Brexit sind es noch etwa zwei Jahre. Wir klären, welche Folgen für Verbraucher im Bereich Reisen, Arbeit und Familie/Ehe entstehen können: Goodbye Britain, hello consequences!
Der Wertverlust des Britischen Pfundes, Krisensitzungen in Brüssel: Der Brexit dauert noch, wirtschaftlich spürte man gestern aber bereits erste Veränderungen. Das Auswärtige Amt hingegen sieht von kurzfristigen Auswirkungen derzeit aber noch ab — weder im Reise- oder Zahlungsverkehr, noch beim Aufenthaltsrecht.
# Quite expensive! Der Brexit könnte Auswirkungen auf den Flugverkehr haben. Reisende würden für Flüge ins Vereinigte Königreich mehr zahlen, Airlines ihre Preise erhöhen. Derzeit profitieren wir noch vom Sitz britischer Airlines in der EU — beim Austritt entfallen auch jegliche Vorteile für Reisende.
# Ärger bei Verspätungen! Noch schützt Reisende innerhalb der EU die EU-Fluggastrechte-Verordnung. Verspäten sich nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU die Flüge aber — und das werden sie sicher das ein oder andere Mal — kann eine Fluggastentschädigung nicht mehr über die EU-Reglements erfolgen. Eigene Verordnungen bestimmen dann, was bei verspäteten Flügen für Fluggäste möglich ist.
# Pass statt Perso! Bei Reisen nach Großbritannien brauchte man bislang nur einen Personalausweis. Mit dem Brexit wäre es möglich, das Vereinigte Königreich nur noch mit Reisepass betreten zu dürfen. — Ein Visum wird es für einen Urlaubs-Aufenthalt aber nicht brauchen.
# Reisen als Schnäppchen! Durch den Brexit, der nun schon erste Einbußen für den Pound an der Börse offenbart, werden Reisen ins Königreich günstiger. Insgesamt ist der Euro mehr Wert. Das bedeutet umgekehrt aber auch, dass ein Urlaub innerhalb der EU für die Briten teurer wird.
# Das Ende der Freizügigkeit! Bislang genießen EU-Mitgliedsstaaten gegenseitig viele Freiheiten. So darf also bspw. gearbeitet, gelebt und sich bewegt werden. Die EU-Freizügigkeitsrichtlinie gebietet das. — Was der Brexit daran ändert, bleibt abzuwarten.
# Status: unklar! Als Briten in Deutschland, ca. 100.000 an der Zahl, wird es mit dem Brexit schwierig mit der Staatsangehörigkeit. Ihr Status ist mit endgültigem Austritt aus der EU unklar und unterliegt einer neuen Regelung. Vorsorglich haben viele in Deutschland lebende Briten bereits seit 2013, dem Zeitpunkt der ersten Brexit-Debatte, die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt.
Weitere Anträge werden nun erwartet. — Voraussetzung für deutsche Staatsbürgerschaft ist ein Aufenthalt von mindestens acht Jahren in der BRD, Sprachkenntnisse, eine Aufenthaltserlaubnis und die Anerkennung des Grundgesetzes. Dazu kommen noch Kosten i.H.v. knapp 300 Euro!
# Arbeitnehmer aus EU-Ländern in der UK: Für die 2,2 Mio. Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland heißt es trotz Brexit Aufatmen. Sie dürfen auch nach dem EU-Austritt der Briten in Großbritannien bleiben bzw. arbeiten.
# Arbeitnehmer in Großbritannien künftig: Mit dem Brexit kommt die Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese gewährleistet EU-Mitgliedsstaaten bislang viele Vorteile im Bezug auf Rentenversicherungen und Ansprüche.
Nach dem EU-Austritt wird es künftig schwierig sein, in Großbritannien zu arbeiten. — Ob es ein Visum braucht, bleibt ebenfalls abzuwarten. Vor allem die Tourismus- und Hotelbranche fürchtet um Mitarbeiter aus dem EU-Ausland. Diese entsprechen zu hohen Anteilen nicht den Visa-Vorschriften!
# Arbeitnehmer aus UK in Deutschland: Was mit den 100.000 Briten hier in Deutschland nach dem Brexit mit Bezug auf Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis steht, kann noch nicht abgesehen werden. Die Aussicht auf bürokratische Hürden liegt nahe. Auch aus diesem Grund habe es bereits zu Beginn des Jahres viele Einbürgerungsanträge seitens der Briten gegeben.
# Bis dass der Tod uns scheidet! Auch ein Brexit ändert nichts am Ehegelöbnis. Wurde eine Ehe nach geltendem Ortsecht geschlossen, ist die Ehe überall gültig. Das gilt auch für deutsch-britische Ehen!
# Goodbye my Love, goodbye! Kommt es in einer binationalen Ehe doch zur Scheidung springt das europäische Gesetz ein und regelt die Trennung, aktuell ist dies mit der Rom-III-Verordnung der Fall. Dabei entscheidet der letzte gemeinsame Wohnort die Zuständigkeit für die Scheidungsregelung. Bislang wird davon ausgegangen, dass es bei diesem Recht bleibt — auch hier bleibt die Entwicklung noch unklar!
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