Es kommt derzeit immer häufiger zu verbraucherfreundlichen Urteilen bezüglich Online-Glücksspielen: Online-Casinos müssen Verluste von Spielern rückerstatten, wenn ihnen die deutsche Lizenz fehlt. Was dahinter steckt und wie auch Sie Ihren Anspruch geltend machen können, erfahren Sie hier im Folgenden!
Laut dem Glücksspielstaatsvertrag sind Glücksspiele – ob online oder nicht – in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen eine deutsche Lizenz besitzt. Seit dem 1. Juli 2021 können nun aber auch ausländische Casinos legal in Deutschland Glücksspiele betreiben, wenn sie über die dafür erforderliche nationale Lizenz verfügen.
Die Rechtsänderung hat zur Folge, dass immer mehr Gerichte Online-Casinos zur Rückzahlung von Verlusten verurteilen, die Spieler bei Online-Glücksspielen erlitten haben. Bislang hat noch kein ausländischer Anbieter eine wirksame Lizenz erworben, weswegen viele Verbraucher nun ihr verlorenes Geld zurückfordern können.
Im vorliegenden Fall hat das Landgericht (LG) Waldshut-Tiengen mit Urteil vom 21. September 2021 den Rückzahlungsanspruch eines Verbrauchers bejaht. Die Betreiberin eines Online-Casinos mit Sitz in Malta wurde zur Zahlung von insgesamt über 40.000 € plus Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit März 2021 verurteilt. Darüber hinaus hat sie die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen.
Laut dem LG verstoße die Beklagte dadurch, dass sie dem Kläger und anderen Spielern die Teilnahme an Online-Glücksspielen in Deutschland ermögliche, gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Der Verstoß führe dabei zur Unwirksamkeit des gesamten Spielvertrags.
Die Parteien hätten zudem auch keine bei Verbraucherverträgen grundsätzlich mögliche Rechtswahl zugunsten des maltesischen Rechts vereinbart.
Der Kläger hat einen Rückzahlungsanspruch aus § 812 BGB auf die von ihm getätigten Einsätze im Rahmen des Online-Glücksspiels. Das verlorene Geld als Spieleinsatz kann wegen der Nichtigkeit des Vertrags aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert werden.
Der Rückzahlungsanspruch ist nur dann zu verneinen, wenn Spieler von der Illegalität des Online-Glücksspiels gewusst hätten. Das beklagte Online-Casino stünde dabei in der Beweispflicht.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
Hinweis: Bei Klick auf den Play-Button werden Daten zu YouTube übertragen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]