Sieglinde Baumert war 61 Tage im Gefängnis. Sie musste die Erzwingungshaft antreten, weil sie einen offenen Betrag von 191 Euro trotz Erinnerungen und Mahnungen nicht begleichen wollte und schließlich dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensaufstellung verweigerte. Dafür wird sie jetzt von vielen Menschen gefeiert. Die Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag wächst. Deshalb möchten wir aus juristischer Sicht einen Überblick der aktuellen Lage verschaffen. Was sagen die Gerichte? Ist die Totalverweigerung ein legitimes Mittel? Wird sich der Rundfunkbeitrag in naher Zukunft sogar noch erhöhen?
Bundesverwaltungsgericht hält Rundfunkbeitrag für rechtens!
In unserer Pressemitteilung zur jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hatten wir berichtet, dass jeder Deutsche weiterhin den Rundfunkbeitrag (früher auch GEZ-Gebühr) in Höhe von 17,50 Euro leisten muss. Dabei könne es dahinstehen, ob man über ein Radio oder einen Fernseher verfügt. Das niederschmetternde Urteil hat die Gegner aber nicht zum Aufgeben bewegt. Vielmehr wolle man nun vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen, um endlich ein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Gebühren zu erlangen. Die Aussichten stehen unserer Ansicht nach aber eher schlecht. So hatten schon zwei Landesverfassungsgerichte ähnliche Klagen in der Vergangenheit abgewiesen und eine Benachteiligung von Nichtnutzern entsprechender Geräte abgelehnt. Sollte man auch vor den obersten Verfassungsrichtern scheitern, bliebe nur die Möglichkeit auf politischer Ebene eine Änderung herbeizuführen. Neuen Berechnungen zufolge soll der Rundfunkbeitrag sich ab 2021 sogar auf 19 Euro erhöhen, sofern keine Strukturmaßnahmen ergriffen würden. Grund seien zusätzliche Kosten. Das wird den politischen Kurs wohl noch einmal anheizen.
Warum eine Gefängnisstrafe wohl eher ein Einzelfall bleiben wird!
Natürlich gibt es eine Reihe von Gründen, den Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Gestalt zu kritisieren. Das gilt vor allem in Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Finanzierungsmodells. Ob die Totalverweigerung aber der richtige Weg für eine Auseinandersetzung mit den Öffentlich-Rechtlichen ist, steht auf einem anderen Blatt. Denn eine Erzwingungshaft wie bei Baumert kann wohl kaum im Interesse der Rundfunkanstalten sein. Dazu stehen schon die Kosten in keinem vernünftigen Verhältnis zu Vergehen und dem verweigerten Betrag. Zuständig für die Vollstreckung der Beiträge ist die jeweilige Behörde. Im vorliegenden Fall hatte das MDR anscheinend gar keine Kenntnis von der Haft, so dass man den ursprünglich gestellten Antrag nun wieder zurückzog. Die Rechtfertigung einer totalen Absage an das geltende System ist zudem nur schwer begründbar und sollte daher nicht als Maßstab für eine kritische Auseinandersetzung genommen werden. Zu groß ist auch die Gefahr, in eine ähnliche Situation zu geraten und entsprechenden Schaden zu nehmen. Im Endeffekt ist es die Aufgabe der Behörden ein Ausufern der vollstreckungsrechtlichen Maßnahmen zu verhindern. Der wachsende Widerstand in Deutschland lässt sich aber kaum noch von der Hand weisen. So waren bis Ende 2014 fast 5 Millionen Konten nicht ausgeglichen. Zwar ist nicht jeder davon ein Totalverweigerer, doch protestbedingte Fälle erheblich. Prominentes Beispiel ist die AfD-Politikerin Beatrix von Storch, die kürzlich die Pfändung ihres Kontos wegen der GEZ-Gebühr publik machte.
Fazit!
Die Thematik rund um den Rundfunkbeitrag bleibt spannend und ist aufgrund der jüngsten Entwicklungen politisch geladen. Für Sie als Beitragszahler ändert sich aber vorerst nichts. Wir möchten dennoch darauf hinweisen, dass unter Umständen eine Befreiung der GEZ-Gebühr möglich ist und rechtswirksam durchgesetzt werden kann. Bei Fragen steht Ihnen die Kanzlei Mingers & Kreuzer natürlich gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081.
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