Bild: Africa Studio/ shutterstock.com
Die Krankschreibung kann sowohl Segen, als auch Fluch sein. Während die einen die freie Zeit genießen und sich in Ruhe Zuhause auskurieren, ist es für andere eine Qual, nicht arbeiten zu dürfen. Man langweilt sich, hinzu kommt das schlechte Gewissen gegenüber den Kollegen bezüglich der liegengebliebenen Arbeit sowie die temporäre Isolation vom gesellschaftlichen Leben. Das gilt insbesondere, wenn man sich wieder vollständig gesund fühlt.
Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten gehen? Wie verbindlich ist das ärztliche Attest? Gibt es die „Gesundschreibung“?
Einfache Antwort auf eine einfache Frage: nein! Das Attest gibt nur eine Prognose des Arztes ab, wie lange der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht arbeiten kann. Sollten Sie schon früher genesen, dürfen Sie auf jeden Fall wieder arbeiten gehen.
Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht. Sie sollten dennoch erst dann wieder zum Arbeitsplatz zurückkehren, wenn Sie sich wieder vollkommen gesund fühlen. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nämlich die Möglichkeit, im Zweifel den Betriebsarzt hinzuziehen, um den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers zu ermitteln. Dieser untersucht dann erneut den Arbeitnehmer.
Wichtig ist, dass das Attest nicht missbraucht wird, um den Verdienst aufzubessern. Wer krankgeschrieben einem Nebenjob nachgeht, riskiert dass der Arbeitgeber davon Wind bekommt und den Arbeitsvertrag fristlos kündigt.
In diesem Fall sollten Sie sich erneut arbeitsunfähig melden und dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Chef haben, können Sie ihn auch am ersten Arbeitstag nach Ihrem krankheitsbedingtem Fernbleiben zuallererst aufsuchen und darüber informieren, dass Sie es zunächst einmal versuchen wollen, die Arbeit wieder aufzunehmen. Wenn Sie dann nach ein paar Stunden merken, dass Sie doch nicht dazu in der Lage sind, behandeln beide den Fall so, als seien Sie gar nicht erst am Arbeitsplatz erschienen.
Nein, da können wir Sie beruhigen: das stimmt nicht. Wenn man sich trotz Krankschreibung gesund fühlt und arbeiten gehen will, hat das keinen Einfluss auf den gesetzlichen Versicherungsschutz. Sie genießen in diesem Fall denselben Schutz wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Das gilt ebenfalls für Wegunfälle.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Hier ist abschließend noch ein aktuelles Video von Rechtsanwalt Markus Mingers zur Krankschreibung für Sie.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.