Am 25. November endet die epidemische Lage nationaler Tragweite, womit die Rechtsgrundlage für viele Corona-Maßnahmen wegfällt. Nun arbeiten die Ampel-Parteien an einem neuen Gesetzesentwurf, um eine Legitimation für Schutzmaßnahmen herzustellen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Regelungen, die in Planung sind.
SPD, Grüne und FDP arbeiten an einem neuen Gesetzesentwurf. „Die Ampel-Parteien, die im neuen Bundestag ein Mehrheit haben, wollen kurzfristig einen abgespeckten Katalog von Corona-Maßnahmen im Parlament beschließen, um gegen eine vierte Welle anzukämpfen“, legt Rechtsanwalt Markus Mingers dar. „Dies erfordert eine kurzfristige Gesetzesänderung, da an der Beendigung der epidemischen Lage festgehalten werden soll.“ Am Donnerstag soll der Bundestag über die neue Linie beim Vorgehen gegen die steigenden Corona-Infektionszahlen beraten und am 18. November könnten diese bereits beschlossen werden.
„Es soll keine Lockdowns mehr geben. Für Geimpfte hat die Politik dies schon lange versprochen. Sie würden vor Gericht wohl auch gekippt werden“, ist die Einschätzung von Rechtsanwalt Markus Mingers. „Die Ampel will aber auch keine Lockdowns für Ungeimpfte.“ Auch auf eine bundesweite 2G-Regel, bei der nur geimpften und genesenen Personen der Zugang gewährt wird, wollen die Ampel-Parteien verzichten.
Das schließt allerdings nicht aus, dass einzelne Bundesländer für sich solche Maßnahmen treffen – wie es bereits Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen getan haben. „Die Bundesländer sollen je nach Lage vor Ort bis zum Frühlingsanfang, dem 20. März, weiter Maskenpflicht, Abstandsgebote und 3G- oder 2G-Reglungen für Veranstaltungen, Restaurants, Kinos etc. verhängen können“, so Mingers.
Die Ampel-Parteien erwägen eine tägliche Testpflicht für Mitarbeiter und Besucher in Alten- und Pflegeheimen. Das gilt unabhängig davon, ob diese geimpft oder genesen sind. Zudem könnte eine Corona-Prämie für Kliniken reaktiviert werden. Damit erhalten Krankenhäuser eine staatliche Entschädigung, wenn sie einen Teil ihrer Intensivbetten für Corona-Patienten freihalten.
Das Tempo für Drittimpfungen bei Senioren soll angezogen werden. „Ärzte sollen dazu verpflichtet werden, ihre älteren Patienten anzuschreiben und auf die Booster-Imfpung hinzuweisen. So sollen die Senioren schneller die notwendige dritte Spritze erhalten“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers. „Da Kinder wegen Corona-Infektionen und Quarantäne-Maßnahmen öfter zu Hause bleiben müssen, werden außerdem die Kinderkrankentage auch im nächsten Jahr von 10 auf 30 pro Elternteil und Kind und bei Alleinerziehenden 60 statt 20 erhöht.“
Derzeit wird wieder über die Wiedereinführung der kostenlosen Bürgertests diskutiert. Seit dem 11. Oktober muss grundsätzlich jeder, der sich testen lassen will, die Kosten selbst tragen. Seitdem ist ein deutlicher Anstieg bei den Erstimpfungen zu erkennen. Die Kostenübernahme durch den Staat wurde vor etwa einem Monat abgeschafft, damit die Allgemeinheit nicht mehr für diejenigen, die auf eine Impfung verzichten, die Tests weiter bezahlt. Doch diese Entscheidung hat zu geteilten Meinungen geführt.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, sprach hier von einer Fehlentscheidung, die Bund und Länder schnellstmöglich korrigieren sollten. Auch Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg befürwortet eine Rückkehr zu kostenfreien Tests. Dies sei ein gutes Mittel, um angesichts der vierten Welle besser durch Herbst und Winter zu kommen. Laut geschäftsführender Bundeskanzlerin Angela Merkel müsse viel getestet werden. Wenn man von möglichst vielen Infektionen wisse und die Dunkelziffer möglichst gering halte, gebe das mittelfristig mehr Sicherheit.
Dieser Meinung schließen sich auch CSU-Chef Markus Söder, SPD-Chefin Saskia Esken, Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt und Nordrhein-Westfalens neuer Ministerpräsident Hendrik Wüst an. Auf diese Weise hätten auch Geimpfte und Genesene die Möglichkeit sich kostenlos testen zu lassen, sodass das Risiko für Impfdurchbrüche gesenkt werden könne.
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