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Was sich im Gesetz im März 2019 alles ändert, finden Sie hier in einer Übersicht zusammengefasst. So erhalten Mütter mehr Rente und Millionen von Arbeitnehmern erhalten mehr Mindestlohn. Die neuen Regelungen treffen die Bevölkerung in verschiedenen Bereichen.
Online-Plattformen wie Amazon haften ab sofort für Umsatzsteuerausfälle. Sofern ein Händler aus Ländern, die nicht dem EWR Raum angehören, der Umsatzsteuerpflicht nicht nachkommt, darf das Finanzamt diese direkt beim Plattform-Betreiber einfordern.
Diese sind ferner verpflichtet, eine Bescheinigung des Händlers vorzuzeigen. Amazon & Co. haften zudem trotz Vorliegens der Bescheinigung, wenn sie die Umsatzsteuerverletzung kannten.
Die Pflichten werden ab Oktober 2019 auch auf Händler aus den EU-Ländern sowie Island, Lichtenstein und Norwegen erweitert. Alles mit dem Ziel, den Umsatzsteuerbetrug in Höhe einer jährlichen dreistelligen Millionenhöhe zu verringern.
Der gesetzliche Mindestlohn wird für einfache Arbeiten von derzeit 11,75 € auf 12,20 € pro Stunde angehoben. Arbeiten, die eine spezielle Ausbildung oder Berufsausbildung verlangen, werden zukünftig mit 15,20 € statt 14,95 € vergütet in den alten Bundesländern und von 14,80 € auf 15,05 € in Berlin.
Die Regelungen sind zudem arbeitnehmerfreundlich, da die Arbeiter den Mindestlohn vom Einsatzort erhalten, sofern sie an einem anderen Ort arbeiten, wo ein höherer Mindestlohn gilt. Ist dieser jedoch niedriger, ist regulär der höhere Lohn vom Einstellungsort zu zahlen.
Für jedes vor 1992 geborene Kind erhalten die Eltern einen halben Rentenpunkt mehr, rückwirkend zum Jahresbeginn 2019. Die Zeiten werden entweder dem Vater oder der Mutter angerechnet, abhängig davon, bei wem die Erziehungszeiten im Rentenkonto erfasst sind.
Folglich wird in neuen Bundesländern 15,35 € mehr pro Monat gezahlt, in den alten Bundesländern 16,02 € mehr. Sofern das Kind vor 1992 geboren wurde, ergeben sich 2,5 zusätzliche Rentenpunkte. Für die Kinder ab 1992 werden bereits 3 Punkte angerechnet.
Für WEG-Verwalter und Mietverwalter ist eine Erlaubnis zur Ausführung der Tätigkeit verpflichtend. Sofern man zuvor bereits tätig war, muss die Erlaubnis bis 01. März 19 eingeholt sein.
Die LKW mit einer Länge von bis 25,25 Metern dürfen nun ebenfalls auf intelligente Fahrtenschreiber zurückgreifen, um Manipulationen möglichst vorzubeugen. Diese Fahrtenschreiber können bereits während der Fahrt seitens der Behörden ausgewertet werden.
Der Frauentag ist von nun an auf den 08. März als gesetzlicher Feiertag terminiert und wird in diesem Jahr erstmals an einem Freitag für ein verlängertes Wochenende in der Hauptstadt sorgen.
Großbritannien wird die Europäische Union voraussichtlich am 29. März 2019 verlassen, sofern die Diskussion über eine Verlängerung des Austrittszeitraums erfolglos verläuft. Von einem Tag auf den anderen würde dort kein EU-Recht mehr gelten, was extreme Folgen für alle Lebensbereiche mit sich bringen würde. Man kann gewissermaßen von einem harten Brexit sprechen.
Bisher mussten Landwirte ihren Hof abgeben um Rentenansprüche geltend machen zu können. Nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Regelung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärte, schaffte der Gesetzgeber sie zum 09. August 2018 rückwirkend ab.
Sofern die Landwirte ihre Rentenvoraussetzungen zum 01. Januar 2019 erfüllt haben, sollten sie die Rente bis zum 31. März 2019 beantragen.
Auch 2019 muss noch an der Uhr gedreht werden. So ist es am 31. März wieder so weit, dass die Uhren eine Stunde vorgestellt werden müssen.
Frühestens 2020 soll dann Schluss sein mit der Zeitumstellung. So haben im August 2018 mehr als 80 Prozent der Teilnehmer an einer Onlinebefragung, durchgeführt von der EU-Kommission, für eine Abschaffung der Zeitumstellung gestimmt.
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Bei weiteren Fragen zu diesen Gesetzesänderungen, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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