Bild: Jarhe Photography / shutterstock.com
Jeder kennt die StVO, die Straßenverkehrsordnung. Darin ist auch geregelt, wie mit Geschwindigkeitsbegrenzungen und Blitzern umzugehen ist. Doch oft werden beispielsweise Schilder und Blitzer an ungünstigen Stellen aufgestellt. Wann diese rechtens sind und wie Sie sich im Fall der Fälle wehren können, hier im Überblick!
Verkehrsschilder sind grundsätzlich rechtens. Zwar schränken auf eine gewisse Weise die freie Entfaltung der Persönlichkeit ein, da die einzelne Person mit dem eigenen Eigentum, das Fahrzeug, nicht frei umgehen darf. Dennoch darf dieses Recht eingeschränkt werden, wenn es im Interesse der Allgemeinheit geschieht. Einen unfallfreien Verkehr und körperliche Unversehrtheit wünscht sich jeder, womit das Aufstellen der Schilder gerechtfertigt ist.
Dass Verkehrsschilder, besonders in der Nähe von Schulen oder Kindergärten, sinnvoll sind, bestreitet keiner. Doch, besonders außerhalb geschlossener Ortschaften, oft wird über die Position der Schilder gestritten. Argumentiert wird hier oft, dass man diese zu spät oder kaum sieht. Und tatsächlich, um den Nutzen der Verkehrsschilder zu erreichen, müssen die Schilder gut und rechtzeitig sichtbar sein. Falls dies nicht der Fall ist, könnte es durch abruptes Abbremsen zu Gefahren für den folgenden Verkehr kommen.
Ja! Wenn eine Verengung oder Baustelle früh und aus ausreichender Entfernung sichtbar ist, müssen Sie mit Geschwindigkeitsbegrenzungen rechnen. Auch wenn die Geschwindigkeit stufenartig gesenkt wird, muss man sich als Fahrer auf weitere Einschränkungen einstellen. Wenn man in solchen Fällen geblitzt wird, hat man kein Recht auf Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid. Das Argument, dass zwischen Begrenzung und Blitzer nicht genügend Abstand liegt, zählt somit nicht.
Ja, den gibt es! Allerdings ist der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Der Abstand kann zwischen 75m und 200m variieren. Zum Beispiel in Bremen, Berlin, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt gelten Vorgaben von mindestens 75m – 100m. Bayern und Thüringen ist hierbei sehr kulant und lassen dem Fahrer 200m. Die restlichen Bundesländer bewegen sich rund um die 150m Mindestabstand.
Sobald Sie die erste Post diesbezüglich erhalten haben, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen. Denn dieser hat die Möglichkeit Akteneinsicht zu beantragen, wodurch einem viele Möglichkeiten öffnen werden. In dieser Akte lassen sich Protokolle der Messanlage und technische Daten finden. Anschließend kann man sich vom Anwalt beraten lassen, wie man nun weiter vorgehen kann.
Die erste Post wird in der Regel ein Anhörungsbogen sein, indem Sie Stellung nehmen können. Wenn Sie die Stellungnahmefrist verstreichen lassen, wird Sie der Bußgeldbescheid zeitnah erreichen. Nun haben Sie das Recht, innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen.
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