Mingers Logo White
Suche
Close this search box.
✎ Newsletter
✎ Kostenlose Ersteinschätzung
✎ Online beauftragen
✆ 02461 80 81
Mingers Logo White
Suche
Close this search box.
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Mingers Logo White

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

Suche
Wenn Kinder gegenüber ihren Eltern eine Unterhaltspflicht erfüllen müssen
10.02.2017
Blitzerpanne auf der A3: Wie Sie trotz Bußgeldbescheid Ihr Geld zurückbekommen!
13.02.2017

Geschlechterdiskrimierung – Gilt tatsächlich "gleicher Lohn für gleiche Arbeit"?

13.02.2017

Bild: S_L/ shutterstock.com
Eine ZDF-Reporterin klagt vor Gericht gegen ihren Arbeitgeber auf Lohngleichheit – und setzt somit ein Zeichen für Gleichstellung von Männern und Frauen. Was das ZDF den Vorwürfen entgegenbringt und wie das Amtsgericht Berlin über den Fall entschieden hat, erfahren Sie hier!

Fall vor dem Arbeitsgericht Berlin – Liegt eine Ungleichbehandlung hinsichtlich der Lohnzahlung vor?

Im vorliegenden Fall vor dem Amtsgericht Berlin klagte eine Frau gegen ihren Arbeitgeber auf Lohngleichheit.
Die Journalistin arbeitet seit zehn Jahren als feste freie Angestellte beim ZDF-Politikmagazin „Frontal 21“. Nachdem sie bemerkte, dass ihr trotz längerer Berufserfahrung und längerer Arbeitsanstellung weniger Geld gezahlt wurde, versuchte sie ein höheres Gehalt auszuhandeln. Des Weiteren forderte sie eine Entschädigungszahlung sowie die Auskunft über die Vergütung ihrer Arbeitskollegen. ZDF allerdings weigerte sich, woraufhin sie wegen Ungleichbehanlung aus geschlechterdiskriminierenden Gründen vor Gericht Klage einreichte.
Der Haupteinwand der Gerichtsverhandlung war, dass die Klägerin im Gegensatz zu ihren männlichen Kollegen nicht fest angestellt ist, sondern „feste Freie“. Stundenanzahl, Urlaubsansprüche sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind dabei gleich – nur bekommt sie statt eines Festgehalts ein Honorar. Ein Vergleich mit ihren Mitarbeitern sei somit unzulässig.
Das Gericht lehnte die Klage ab, da auch weitere Anhaltspunkte einer Lohndiskriminierung aufgrund Ungleichbehandlung im konkreten Fall nicht gegeben seien. Weder die Entschädigungszahlung, noch der Auskunftsanspruch über die Lohnhöhe ihrer Arbeitskollegen wurden ihr zugestanden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gebe.

ZDF weist Vorwürfe zurück – Journalistin sei tarifkonform vergütet worden

Das ZDF sieht sich dagegen durch das Urteil in seiner Annahme bestätigt, dass die Journalistin rechtmäßig und tarifkonform vergütet wird – auch in Hinsicht auf EU-Recht. Für den Sender sei die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ein wichtiger Aspekt.
Die Vergütung der freien und festen Angestellten des ZDF sei überwiegend durch Tarifverträge bestimmt. Statt Geschlecht, Alter oder Religion würde man bei der tarifvertraglich festgelegten Vergütung auf Aufgabenprofil, Verantwortungsrahmen sowie Berufserfahrung setzen.

Anwalt der Klägerin hält Urteil für willkürlich und fehlerhaft – Wieso der Fall Frauen trotzdem Mut machen soll

Der Anwalt der Klägerin hält das Urteil als schwerwiegend willkürlich und rechtsfehlerhaft. Für Mann und Frau gilt der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Es seien in der Klageschrift mehrere Belege für eine mögliche Diskriminierung geliefert worden. Das Gericht habe diese ignoriert, weshalb aus Sicht des Anwalts der Verdacht eines voreingenommenen Richters besteht.
Ihm sei nun hingegen wichtig zügig in die nächste Instanz zu gehen und kündigte somit Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg an.
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin wird von zahlreichen Frauenverbänden kritisiert. Der unerklärliche Lohnunterschied deute auf eine Diskriminierung von Frauen hin, die im Jahr 2017 in Deutschland bereits überwunden sein sollte. Teilweise wird das Urteil als falsches Signal angesehen, das abschreckend wirken soll.
Doch auch wenn die Klage abgewiesen wurde, habe die ZDF-Reporterin mit ihrem Zeichen für die Gleichstellung der Geschlechter anderen Frauen Mut gemacht.
 
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

Ähnliche Beiträge

30.11.23
30.11.2023

Neues EuGH-Urteil – Ihr Recht auf eine kostenlose Erstkopie der Patientenakte!


Mehr erfahren
Schufa Urteil
29.11.2023

Weitreichendes Urteil steht bevor: Verliert die Schufa bald an Relevanz?


Mehr erfahren
Minusstunden
28.11.2023

Arbeitsrecht: Darf der Arbeitgeber das Gehalt bei Minusstunden kürzen?


Mehr erfahren

Jetzt für Newsletter anmelden und stets informiert bleiben oder gleich die kostenlose Erstberatung sichern:

Für Newsletter anmelden

Erstberatung sichern

Neueste Beiträge

  • Neues EuGH-Urteil – Ihr Recht auf eine kostenlose Erstkopie der Patientenakte!
  • Weitreichendes Urteil steht bevor: Verliert die Schufa bald an Relevanz?
  • Arbeitsrecht: Darf der Arbeitgeber das Gehalt bei Minusstunden kürzen?
  • Arbeitsrecht: Urteil zur Verjährung von Urlaubsansprüchen!
  • Klage der DUH vor dem BGH – Schluss mit Verbrennermotoren ab 2030?

Bleiben Sie stets informiert.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Jetzt anmelden
Jetzt anmelden

Tätigkeitsgebiete

  • Abgasskandal
  • Arbeitsrecht
  • Corona und Recht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Widerruf Kredite
  • Wirecard-Sammelklage

Vertretung bei

  • Abgasskandal
  • Abfindung
  • Bußgeldsachen
  • Kündigung + Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobilienkredit
  • Räumungsklage
  • Rückabwicklung Lebensversicherung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wirecard-Sammelklage

Mingers.

  • Über Uns
  • Blog
  • Legal Tech
  • Kostenlose Erstberatung

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 1
52428 Jülich

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Impressum    Datenschutz    Karriere

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH   |   Impressum    Datenschutz    Karriere

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com