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Eine ZDF-Reporterin klagt vor Gericht gegen ihren Arbeitgeber auf Lohngleichheit – und setzt somit ein Zeichen für Gleichstellung von Männern und Frauen. Was das ZDF den Vorwürfen entgegenbringt und wie das Amtsgericht Berlin über den Fall entschieden hat, erfahren Sie hier!
Im vorliegenden Fall vor dem Amtsgericht Berlin klagte eine Frau gegen ihren Arbeitgeber auf Lohngleichheit.
Die Journalistin arbeitet seit zehn Jahren als feste freie Angestellte beim ZDF-Politikmagazin „Frontal 21“. Nachdem sie bemerkte, dass ihr trotz längerer Berufserfahrung und längerer Arbeitsanstellung weniger Geld gezahlt wurde, versuchte sie ein höheres Gehalt auszuhandeln. Des Weiteren forderte sie eine Entschädigungszahlung sowie die Auskunft über die Vergütung ihrer Arbeitskollegen. ZDF allerdings weigerte sich, woraufhin sie wegen Ungleichbehanlung aus geschlechterdiskriminierenden Gründen vor Gericht Klage einreichte.
Der Haupteinwand der Gerichtsverhandlung war, dass die Klägerin im Gegensatz zu ihren männlichen Kollegen nicht fest angestellt ist, sondern „feste Freie“. Stundenanzahl, Urlaubsansprüche sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind dabei gleich – nur bekommt sie statt eines Festgehalts ein Honorar. Ein Vergleich mit ihren Mitarbeitern sei somit unzulässig.
Das Gericht lehnte die Klage ab, da auch weitere Anhaltspunkte einer Lohndiskriminierung aufgrund Ungleichbehandlung im konkreten Fall nicht gegeben seien. Weder die Entschädigungszahlung, noch der Auskunftsanspruch über die Lohnhöhe ihrer Arbeitskollegen wurden ihr zugestanden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gebe.
Das ZDF sieht sich dagegen durch das Urteil in seiner Annahme bestätigt, dass die Journalistin rechtmäßig und tarifkonform vergütet wird – auch in Hinsicht auf EU-Recht. Für den Sender sei die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ein wichtiger Aspekt.
Die Vergütung der freien und festen Angestellten des ZDF sei überwiegend durch Tarifverträge bestimmt. Statt Geschlecht, Alter oder Religion würde man bei der tarifvertraglich festgelegten Vergütung auf Aufgabenprofil, Verantwortungsrahmen sowie Berufserfahrung setzen.
Der Anwalt der Klägerin hält das Urteil als schwerwiegend willkürlich und rechtsfehlerhaft. Für Mann und Frau gilt der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Es seien in der Klageschrift mehrere Belege für eine mögliche Diskriminierung geliefert worden. Das Gericht habe diese ignoriert, weshalb aus Sicht des Anwalts der Verdacht eines voreingenommenen Richters besteht.
Ihm sei nun hingegen wichtig zügig in die nächste Instanz zu gehen und kündigte somit Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg an.
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin wird von zahlreichen Frauenverbänden kritisiert. Der unerklärliche Lohnunterschied deute auf eine Diskriminierung von Frauen hin, die im Jahr 2017 in Deutschland bereits überwunden sein sollte. Teilweise wird das Urteil als falsches Signal angesehen, das abschreckend wirken soll.
Doch auch wenn die Klage abgewiesen wurde, habe die ZDF-Reporterin mit ihrem Zeichen für die Gleichstellung der Geschlechter anderen Frauen Mut gemacht.
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