Bild: aerogondo2 / shutterstock.com
Ob auf der Arbeit oder im familiären Rahmen – eine gerichtliche Ladung bringt oftmals viele Umstände mit sich. Doch muss ich überhaupt persönlich vor Gericht erscheinen? – Wir klären Sie auf!
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Ladungen. Um welche Art es sich im jeweiligen Einzelfall handelt, bestimmt die Frage nach einer anwaltlichen Vertretung. Beauftragt eine vorgeladene Person einen Rechtsbeistand, wird die Ladung an den Anwalt versendet, wodurch diese für ihn gilt, auch bei einer Weiterleitung zur entsprechenden Partei. Ein persönliches Auftreten ist daher nicht notwendig, allerdings auch nicht verboten.
Anders sieht es jedoch aus, falls die Partei keinen Rechtsanwalt engagiert hat. In diesem Fall wird die Ladung an den Vorgeladenen selber adressiert, woraufhin dieser auch erscheinen muss.
Eine Anordnung des persönlichen Erscheinens dient in der Regel zur Aufklärung des Sachverhaltes. So möchten sich die Richter oftmals ein Bild von den Parteien machen und einen Überblick über die Sachlage verschaffen. Darüber hinaus wird das persönliche Erscheinen gerne dazu genutzt, beiden Parteien die Möglichkeit eines Vergleiches nahezulegen.
Selbstverständlich ist diese Art der Anordnung deutlich unbeliebter, da die Termine häufig nicht in den Terminkalender passen. Zudem zeigt die Erfahrung, dass die vorgeladenen Personen mehrfach nicht beachtet werden, was das persönliche Erscheinen prinzipiell überflüssig macht.
Ausnahmen gibt es theoretisch nur, wenn die Teilnahme nicht zumutbar wäre, wie beispielsweise bei einer unverhältnismäßig weiten Anreise. Derartige Probleme sollten allerdings zu Beginn des Prozesses angeführt werden.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.