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Laut einem Urteil des Landgerichts Hannover ist die BHW Bausparkasse AG zur Rückabwicklung zweier Darlehensverträge verpflichtet. Die Widerrufserklärungen wurden als wirksam angesehen. Was das Urteil nun für viele weitere Verträge bedeutet, erfahren Sie hier!
Der klagende Darlehensnehmer schloss 2008 zwei Darlehensverträge bei der BHW Bausparkasse AG ab. Im Juni 2016 reichte er den Widerruf ein. Die Rückabwicklung beider Verträge wurde allerdings von der BHW aus unklaren Motiven abgelehnt. Dem Kläger wurde statt der Rückabwicklung lediglich das Angebot einer Umschuldung zu absolut inakzeptablen Konditionen dargelegt, welches dieser ablehnte.
April 2017 fällt das Landgericht Hannover eine Entscheidung. Die Widerrufsbelehrung der BHW Bausparkasse AG wird als fehlerhaft erklärt. Da die Widerrufsfrist weiterhin läuft, kann der Darlehensnehmer wirksam widerrufen – ihm darf somit nicht das Widerrufsrecht genommen werden.
Das Urteil stellt einen Weckruf für andere Darlehensnehmer dar, die dieselbe oder eine ähnliche Widerspruchsbelehrung vorliegen haben. Neben dem Landgericht Hannover ist auch das Oberlandesgericht Celle von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung der BHW überzeugt. Darlehensnehmer, die ihren vor dem 10.06.2010 abgeschlossenen Darlehensvertrag vor dem 21.06.2016 rechtzeitig widerrufen haben, können immer noch aktiv werden und ihr Widerrufsrecht einklagen. Ihnen steht hierbei ein Anspruch auf Nutzungersatz zu.
In den Fällen, in denen Darlehensnehmer auch nach dem 10.06.2010 fehlerhafte über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, haben ebenfalls die Möglichkeit, ihren Vertrag zu widerrufen.
Die Kanzlei Mingers & Kreuzer bietet Ihnen als Betroffenen die finanzielle Unterstützung an, Ihr Widerrufsrecht einzuklagen. Unsere Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer ermöglicht Ihnen, den Vertrag wirksam und ganz ohne Kostenrisiko zu widerrufen. Dadurch müssen Sie im Falle einer Niederlage keinerlei Verfahrenskosten tragen.
Unter anderem Gerichtskosten, Kosten des eigenen und des gegnerischen Anwalts, Zeugen- und Sachverständigenkosten werden vollständig vom Prozessfinanzierer übernommen. Gewinnen Sie den Prozess, müssen Sie dem Prozessfinanzierer ein Erfolgshonorar von 30 % des wirtschaftlichen Vorteils zahlen, somit ersparte Zinsen zuzüglich des erstrittenen Nutzungsersatzes.
Senden Sie uns Ihren Alt- oder Neuvertrag Ihres Darlehen an info@mingers-kreuzer.de zu und wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Chancen bei einem Widerruf mit Rückabwicklung sowie bewerten Ihre Aussichten und Risiken individuell.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer. Wir ermöglichen Ihnen einen Darlehenswiderruf. Mithilfe eines Kooperationsvertrages mit einem Prozessfinanzierer können Sie Ihren Vertrag ganz ohne Kostenrisiko widerrufen!
Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Näheres zum Widerrufsjoker und unserem Angebot zur Prozessfinanzierung finden Sie im folgenden Video – erklärt von Herrn Mingers.
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