Das Gepäckband wird immer leerer und der eigene Koffer ist immer noch nicht in Sicht? Spätestens wenn Sie am Kofferband alleine sind und das Band leer ist, sollten Sie sich zum Lost & Found-Schalter begeben. Wir erklären Ihnen, wie sich der Schaden in Grenzen halten lässt und nach welchen Regeln Schadenersatz erfolgt.
Ein Urlaub kann kaum schlechter starten. Sie sind sicher am Zielort gelandet, doch Ihr Gepäck ist zunächst verschollen. Dies kann bei Safaris, Trekkingreisen oder Kreuzfahrten zum echten Problem werden. Doch zum Glück gibt es Abhilfe.
Wenn Sie am Urlaubsort ohne Gepäck ankommen, können Sie Ersatzanschaffungen im Rahmen der Haftungsgrundlagen tätigen und haben somit Anspruch auf Schadenersatz. Die Kosten für Ersatzkleidung bekommen Sie dann von der Airline ersetzt. Dies ist im sogenannten Montrealer Übereinkommen geregelt. Sie sollten jedoch wissen, dass die Höchstgrenze für Ersatzeinkäufe bei ca. 1300 Euro liegt. Allerdings gilt der sogenannte Schadensminderungsgrundsatz. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaften erwarten, dass Sie die Anschaffungskosten so niedrig wie möglich halten. Sie müssen beispielsweise begründen, warum Sie die Artikel gekauft haben. Es entstehen immer wieder Probleme, da die Urlauber nicht richtig begründen können, wofür sie Schadenersatz beanspruchen.
Wenn Sie Ihr Gepäck schnell wiederhaben möchten, sollte Sie den Verlust unmittelbar und direkt am Flughafen melden. Denn haben Sie das Gelände einmal verlassen, müssen Sie nachweisen, dass Sie den Koffer wirklich während der Flugreise verloren haben.
Laut Statistik werden von 1000 Gepäckstücken 7,3 beschädigt, kommen verspätet an oder gehen verloren. Im Jahr 2014 tauchten 1,3 Millionen Koffer gar nicht wieder auf.
Die Airline ersetzt in diesem Fall den Wert Ihres Gepäcks mit höchstens 1300 Euro. Urlauber mit deutlich wertvollerem Gepäck sollten dieses vorher zusätzlich versichern. Die Airline muss außerdem immer schriftlich über beschädigte oder vermisste Gepäckstücke informiert werden. Hierzu bietet sich das Protokoll vom Lost & Found-Schalter an.
Bei Pauschalreisen haben Kunden sogar Anspruch auf Entschädigungen vom Reiseveranstalter. Stört der Gepäckverlust den Reiseablauf und geht ein Teil kostbaren Urlaubszeit für Noteinkäufe drauf, haben Sie Anspruch auf 20 bis 25 Prozent des Tagesreisepreises. Ist der Koffer dagegen auf der Heimreise abhanden gekommen, haben Sie einen geringeren Anspruch auf Schadenersatz. Die Fluggesellschaft geht nämlich davon aus, dass Sie an ihrem Heimatort noch über Gegenstände des täglichen Bedarfs verfügen.
Ihr Gepäck ist auf einer Reise verspätet, defekt oder gar nicht erst angekommen? Wir helfen Ihnen gerne weiter und nennen Ihnen Ihre Ansprüche, die Ihnen zustehen. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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