In einem aktuell ergangenen Urteil (AZ.: 3 B 4/22) hat das Verwaltungsgericht Osnabrück der Klage eines Klägers stattgegeben. Der Kläger war gegen die Verkürzung des Genesenenstatus vorgegangen. Die Verkürzung auf drei Monate war nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig, sodass für den Kläger weiterhin die 6-Monatsfrist gilt.
Aus Sicht des Rechtsanwalts Markus Mingers (mingers.law) haben das Urteil und insbesondere seine Begründung weitreichende Folgen für die Genesenen. Allerdings gilt das Urteil nur für den Kläger, es besitzt daher keine Allgemeingültigkeit. „Deshalb müssen wir jetzt Handeln“, so der Rechtsanwalt (mingers.law).
Das von dem Urteil ausgehende Signal ist weitreichend. „Das Gericht verweist in der Urteilsbegründung nicht nur auf die fehlende wissenschaftliche Basis für die Entscheidung des RKI, sondern zweifelt auch dessen Befugnisse an, solche weitreichenden Entscheidungen per Bekanntmachung zu treffen“, so Mingers (mingers.law). Hintergrund war, dass das RKI neuerdings ermächtigt ist, per Einstellung von „Regeln“ auf ihrer Website, geltendes Recht für Jedermann zu schaffen.
„In der Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate durch das RKI, ist ein beträchtlicher Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Freiheiten des Einzelnen zu sehen“, stellt der Anwalt (mingers.law) kritisch fest.
„Ich zweifele genauso wie das Verwaltungsgericht Osnabrück, die Rechtsgrundlage an, auf der das RKI eine solche Entscheidung quasi im Alleingang treffen und veröffentlichen kann“, führt Markus Mingers (mingers.law) weiter aus.
Als Begründung nennt Mingers (mingers.law) eben diesen massiven Grundrechtseingriff, der durch die Verkürzung des Status bei den Personen entsteht, die nicht geimpft sind, aber eine Corona-Infektion überstanden haben. Insgesamt agiert das RKI wohl in vielen Bereichen in Grauzonen von wissenschaftlicher Arbeit. Den Anforderungen, alle Entscheidungen wissenschaftlich belegen zu können, hält das RKI schon lange nicht mehr stand.
„Ich habe inzwischen große Zweifel an den Zahlen und Entscheidungen des RKI sowie den dazugehörigen rechtlichen Grundlagen“, betont Mingers (mingers.law).
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück ist zum jetzigen Stand noch nicht rechtskräftig und entfaltet auch nur für den dort entschiedenen Einzelfall Geltung. „Unser Ziel muss jetzt sein, ein allgemein gültiges Urteil zu erreichen, damit der Genesenenstatus für alle wieder sechs Monate Bestand hat“, ruft Markus Mingers (mingers.law) die Betroffenen auf. Eine entsprechende Klage ist in Vorbereitung! Wer sich dieser anschließen möchte kann sich bereits jetzt melden!
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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