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Was habe ich von der aktuellen Rechtssprechung, fragen Sie sich? BGH-Urteile gehen häufig an Ihnen vorbei? Das sollte sich definitiv ändern: Wir verraten Ihnen fünf nützliche Tricks, wie Sie vom aktuellen Verbraucherrecht profitieren und bares Geld sparen können! Machen Sie sich Urteile und gerichtliche Entscheidungen zum Vorteil für Ihre Kasse.
Konkret handelt es sich bei den für Verbraucher profitablen BGH-Urteilen um Entscheidungen im Bereich Bankwesen: Beratungspflicht der Bank, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, Widerruf Ihres Fernabsatzvertrages oder zur Vorfälligkeitsentschädigung. — Gerade in diesem Sektor geht es für Verbraucher um Beträge von mehreren zehntausend Euro.
Der BGH stärkt mit aktueller Rechtssprechung massiv das Verbraucherrecht im Bereich der Darlehens- und Kreditverträge sowie in der Immobilienfinanzierung. Banken müssen nach den neuesten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes immer mehr gegenüber den Verbrauchern zurückstecken. Im Klartext heißt das für Sie: Verbraucherrecht wird gestärkt, aber das bedeutet auch schnell sein und handeln!
Unser Ratschlag: Neben unseren tagesaktuellen Blogs und Beiträgen zu neuesten Urteilen und wichtigen Entscheidungen bei Verbraucherrechten, ist es sinnvoll sich auch unabhängig von uns über relevante Urteile zu informieren; bspw. über die Pressemitteilungen des BGH!
1. Kündigung seitens Bausparkassen nicht tatenlos akzeptieren!
Bausparer aufgepasst: Hat Ihnen Ihre Bausparkasse gekündigt, da Sie derzeit in kein Baudarlehen investieren wollen? Dann müssen Sie die Kündigung nach aktuellem Verbraucherrecht nicht hinnehmen: Widersprechen Sie der Kündigung seitens der Bausparkasse und lösen Sie keinesfalls den möglichen Verrechnungsscheck ein! (Az. 9 U 171/15 von März 2016 (OLG Stuttgart; BGH-Urteil steht noch aus))
2. Widerrufsrecht von Immobiliendarlehen (ab. 11. Juni 2010) geltend machen!
Achtung, Darlehensnehmer! Haben Sie ein Immobiliendarlehen ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen, sollten Sie unbedingt Ihre Unterlagen bezüglich fehlerhafter Widerrufsbelehrungen fachlich prüfen lassen. Wir bieten hierzu eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung und prüfen Ihren Vertrag auf mögliche Mängel! (OLG-Urteile pro Verbraucher liegen vor!)
3. Vorfälligkeitsentschädigung sparen aufgrund Kündigung des Darlehens wegen Zahlungsverzug!
Betrifft Darlehensnehmer unter Ihnen, die aufgrund eines Zahlungsverzuges eine Kündigung des laufenden Darlehens erhalten haben: Verweigern Sie die Vorfälligkeitsentschädigung oder fordern eingezahlte Beträge zurück! Die Zahlung von Verzugszinsen sind hier zwar zu leisten, eine etwaige Vorfälligkeitsentschädigung allerdings nicht! (XI ZR 103/15 v. Jan. 2016)
4. Ungültige Klausel im Kreditvertrag zu Sondertilgungsrechten beachten!
Auch hier wird es wichtig für Darlehensnehmer: Möchten Sie Ihr Darlehen, in dem Sondertilgungsrechte vereinbart wurden, vorzeitig auflösen oder zurückzahlen, sollten Sie unbedingt Ihre Ansprüche von einem Anwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht prüfen lassen! (XI ZR 388/14 v. Jan. 2016)
5. Widerrufsrecht von Online-Käufen ohne bes.Gründe geltend machen!
Augen auf beim Online-Kauf! Haben Sie zu spät entdeckt, dass es Ihren gesuchten Artikel bei einem anderen Händler günstiger gibt, können Sie ohne Nennung von Gründen den Kaufvertrag widerrufen! Wichtig: fristgerecht widerrufen und Ware ordnungsgemäß zurückgeben. (VIII ZR 146/15 von März 2016)
Zu mehr Fragen im Verbraucherrecht informieren wir Sie gerne telefonisch unter 02461 / 8081 oder schauen Sie in unserem Blog vorbei & lesen tagesaktuell, was für Sie in Recht, Rechtssprechung und Gesetz drin ist!
Infos finden Sie auch als Videos auf unserem Youtube-Kanal!
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