Bild: Deadpaperbags/ shutter stock.com
Es ist Ende Mai – langsam, aber sicher dürfen wir uns auf den Sommer freuen! Man freut sich wieder auf die Wärme, das Sonnenbaden, die Grillabende, Abkühlungen im See und vieles mehr. Für unsere Haustiere birgt der Temperaturanstieg allerdings auch eine große Gefahr. Immer wieder unterschätzen Hundehalter, wie schnell sich ein geparktes Auto in der Sonne in eine Hitzefalle verwandeln kann. Selbst wenn Sie nur für einen schnellen Einkauf in den Supermarkt verschwinden, kann es für das geliebte Haustier tödlich enden.
Trotz vieler Beispielfälle und der wissenschaftlich nachgewiesenen Fakten über die Gefährlichkeit überhitzter Autos wiederholt sich im Sommer stets die Tragödie von Hunden, die das Warten im Auto nicht überleben. Einige von Ihnen trauen sich vielleicht nicht, aktiv zu werden, eine Autoscheibe einzuschlagen und so das Tier rechtzeitig zu retten. Aus diesem Grund klären wir Sie über die Rechtslage in einem solchen Fall auf.
Natürlich ist die Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache nach § 303 StGB unter Strafe gestellt. Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen im Strafrecht und Zivilrecht, die von der Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung absehen. Schwebt das Tier in Lebensgefahr, müssen Sie weder befürchten, sich strafrechtlich wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung strafbar gemacht zu haben, noch zivilrechtlich den Schaden am Auto ersetzen zu müssen.
Grund hierfür ist § 34 StGB. Bei diesem Notstandsparagraphen wird die Rechtswidrigkeit einer Handlung ausgeschlossen, wenn sie dazu dient, eine gegenwärtige Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut abzuwenden. Für die zivilrechtliche Seite enthält § 228 BGB eine ähnliche Regelung.
Achtung! Dennoch muss das Interesse des Autofahrers an der intakten Scheibe angemessen beachtet werden. Schauen Sie sich folglich erst einmal um, ob sich der Autobesitzer in der Nähe aufhält, und rufen Sie die Polizei. Denn grundsätzlich ist die Interessenabwägung zwischen Gefährdung des Tiers und Eigentumsschutz Angelegenheit der Beamten. Nur in dem Fall, in dem die Gefahr für den Hund bereits so groß ist, dass er bis zum Eintreffen der Polizisten verenden würde, dürfen Sie die Scheibe einschlagen.
Es ist wichtig, dass Sie sich zunächst vergewissern, dass der Autohalter auf die Schnelle nicht ausfindig gemacht werden kann. Steht der Wagen direkt vor einem Geschäft oder Hauseingang, müssen Sie dort zumindest kurz nachfragen, ob sich der Fahrer des Wagens dort aufhält. Je nach Gesundheitszustand des Tieres sollten Sie in der näheren Umgebung nach dem Autobesitzer suchen.
Ist dieser nicht aufzufinden, verständigen Sie die Polizei. Bei akuter Gefahr für den Hund, ziehen Sie bestenfalls weitere Zeugen, etwa Passanten, hinzu, bevor Sie die Autoscheibe einschlagen.
Die Kosten für den Einsatz von Polizei und Feuerwehr muss regelmäßig der Tierhalter übernehmen. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz gibt es keinerlei Rechtfertigung, Personal- und Sachkosten für derartige Einsätze der Allgemeinheit aufzuerlegen. Für den Einsatz ist allein der Hundehalter verantwortlich.
Suchen Sie zunächst nach dem Autohalter. Die Länge und Intensität der Suche muss im Einzelfall vom Gesundheitszustand des Tieres abhängig gemacht werden.
Verständigen Sie die Polizei oder Feuerwehr. Diese wird versuchen, den Fahrzeughalter zu ermitteln. Gegebenenfalls wird sie auch den Wagen gewaltsam öffnen, um das Tier zu befreien.
Im Falle einer Gerichtsverhandlung muss man nachweisen, dass es sich um eine Notsituation handelte, die eine sofortige Rettung des Tiers erforderlich gemacht hat. Dafür eigenen sich als Beweismaterial Videos und Fotos sowie Zeugenaussagen.
Ist der Zustand des Tieres bereits so kritisch, dass Sie nicht auf das Eintreffen der Polizisten warten können, schlagen Sie die Scheibe ein. Typische Anzeichen für einen Hitzschlag bei Hunden sind starkes Hecheln, Erbrechen, Durchfall, Apathie, Taumeln oder auch Krämpfe.
Geben Sie dem Tier Wasser. Achten Sie aber darauf, dass es nicht eiskalt ist. Sollte der Hund bewusstlos sein, rufen Sie die Tierrettung an. Bis zum Eintreffen der Tierrettung sollte das Tier in die Seitenlage gelegt und gekühlt werden, beispielsweise mit feuchten Handtüchern.
Dieses Verhalten ist absolut verantwortungslos und zieht schwerwiegende Konsequenzen mit sich. Auch wenn man das Haustier anfangs nicht lange warten lassen wollte, kann man schnell unerwartet aufgehalten werden. Zu häufig wird die Gefahr unterschätzt, die ein sich schnell aufheizendes Auto mit sich bringt. Innerhalb von wenigen Minuten kann die Temperatur im Wageninneren auf 70 Grad Celsius steigen.
Dies lässt sich auch nicht durch das leichte Herunterkurbeln der Autoscheibe oder durch das Parken im Schatten verhindern. Die Sonne wandert schnell, sodass sich die Sonneneinstrahlung schnell ändern kann. Selbst bei bewölktem Himmel heizt sich der Wagen schnell auf.
Zum einen verstoßen Sie gegen § 8 der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV). Im Sommer ist das Wartenlassen des Hundes im Wagen verboten, andernfalls kommt eine Strafbarkeit wegen Tierquälerei in Betracht. Hierbei ist zu unterschieden zwischen einer Straftat nach § 17 TierSchG und einer Ordnungswidrigkeit nach § 18 TierSchG. Entscheidend ist, ob der Hund vorsätzlich oder „lediglich“ fahrlässig, also infolge purer Unwissenheit oder Unterschätzung der Sonneneinstrahlung, im Fahrzeug zurückgelassen wird.
Dem Tierhalter drohen bei der Einordnung als Straftat nach § 18 TierSchG eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren oder eine am Einkommen und nach Tagessätzen gestaffelte Geldstrafe. Im Falle der fahrlässigen Tierquälerei drohen für die Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von bis zu 25.000 €. So oder so wird Ihnen nach § 20 TierSchG ein Tierhalteverbot verhängt. Dies kann entweder auf einen bestimmten Zeitraum befristet sein oder sogar lebenslang gelten.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video wird die oben aufgeworfene Frage erneut thematisiert. Rechtsanwalt Markus Mingers klärt Sie darüber auf, ob es erlaubt ist, eine Autoscheibe zur Rettung des Tieres einzuschlagen.
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