Gebrauchtwagen vor Kurzem gekauft und schon zur Reparation in der Werkstatt – kein Problem, in Garantiefällen kommt der Hersteller dafür auf. Doch wie sieht die Rechtslage aus, wenn dieser die Leistung verweigert?
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet zugunsten des Gebrauchtwagen-Käufers. Sollte der Autohersteller die Garantieleistung vor Ablauf zurückziehen, hat man Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Das Urteil fiel vergangenen Juni. Im vorliegenden Fall hat der Käufer über ein Internetportal dem Händler ein gebrauchtes Sportcoupé von Audi für 42.200€ abgekauft. Auf das Auto lief noch über ein Jahr Herstellergarantie. Kurz darauf musste der Wagen aufgrund von Motorproblemen zur Reparation, was vorerst für den Käufer wegen laufender Garantie kostenfrei blieb. Es stellte sich heraus, dass das Motorgerät und der Kilometerzähler unterschiedliche Laufleistungen angaben. Dies ließ auf eine Manipulation des Kilometerstandes vermuten. Der Hersteller weigerte sich daraufhin für weitere Garantieleistungen aufzukommen und forderte sogar einen Teil der bereits erstatteten Kosten für die erste Reparatur zurück.
Der Käufer trat wegen fehlender Herstellergarantie vom Kaufvertrag zurück. Er erhob vor dem BGH Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen – und bekam recht. Das Gericht ordnete die Herstellergarantie in die Kategorie der „Beschaffenheitsmerkmale“ mit „erheblichen wirtschaftlichem Gewicht“ ein. Wird die Garantie zurückgezogen, ist der Kläger berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Das Oberlandesgericht München entschied zugunsten des Herstellers. Im Gegensatz zum BGH sieht dieses Gericht die Garantie nicht als Sachmangel am Gebrauchtwagen, sondern einzig und allein als eine „rechtliche Beziehung außerhalb der Kaufsache“. Der BGH hob das Urteil auf, weswegen das OLG nun neu verhandeln und beschließen muss.
Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema haben, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer. Wir beraten Sie gerne bei einem Erstgespräch! Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswegs finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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