Bild: Vacclav / shutterstock.com
Man fährt durch die Stadt auf eine Ampel zu, eine alltägliche Situation, die jeder kennt. Plötzlich springt die Ampel von grün auf gelb, was nun tun? Man würde theoretisch noch bei gelb an der Ampel vorbei fahren können, man könnte aber auch bremsen. Was ist nun richtig? Was steht unter Strafe? Wir von der Kanzlei Mingers und Kreuzer haben diese spannende Frage für Sie juristisch aufgearbeitet!
Die Straßenverkehrsordnung ließt sich in diesem Fall eindeutig. Gelb bedeutet, dass man anhalten muss und auf die nächste kommende Grün-Phase zu warten.
Aber sollte man aufgrund der Gelb-Phase so stark bremsen müssen, dass man womöglich einen Auffahrunfall riskiert, darf man, ohne eine Strafe zu erwarten, weiterfahren und die Kreuzung überqueren oder abbiegen.
Sollte kein Fahrzeug hinter einem sein und man fährt trotzdem bei gelb riskiert man ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Übrigens muss man beim Bremsen an der Ampel nicht darauf achten, dass das Auto hinter einem auch zum Stehen kommt. Sollte der Hintermann einem auffahren, hat er den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Er hat somit den Unfall verursacht und muss für den Schaden haften.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Ampelblitzer schon bei Gelblicht auslösen. Aber Entwarnung! Diese Bilder können kaum eine Aussage darüber treffen, ob man noch gefahrlos für den Fahrer hinter einem hätte bremsen können. Sie sind kaum verwertbar für die Ermittlungsbehörden. Häufiger ist es der Fall, dass die Polizei neben einer Ampel steht und dann die Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung direkt ahndet.
Bei weitere Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel
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