Unfälle und andere Katastrophen locken immer Menschengruppen an, die statt Hilfe zu leisten ihr Smartphone zücken und das Geschehene auf Video und Foto für das Internet festhalten. Wer Einsätze der Polizei oder Rettungsdienste behindert, handelt nicht nur unmoralisch, sondern auch rechtswidrig. Gaffen ist keine Bagatelle — wir klären die Rechtslage.
Am Mittwoch nahm die Sensationslust bei Unfällen ihren traurigen Höhepunkt: Am Hagener Hauptbahnhof wurde ein kleines Mädchen von einem Auto angefahren. Um sie herum bildete sich eine Meute aus Gaffern, die nicht nur filmten und fotografierten, sondern sich erdreisteten die Polizisten zu ermahnen den Blick auf die Hubschrauberlandung freizugeben, man könne ja schließlich nichts sehen. Tragisch genug, dass das Gaffen vor der Hilfeleistung stand.
Beim Gaffen handelt es sich keineswegs um eine Bagatelle — im Gegenteil. Für den Gaffer kann im günstigsten Fall eine Ordnungswidrigkeit verhängt werden. Bußgelder für das teilnahmslose Gaffen können dabei bis zu 1.000 € betragen.
Auch das Blockieren von Seitenstreifen, wenn der Rettungswagen seinen Weg durch den Verkehr sucht, kostet bis zu 25 €. Das Verhindern eines Einsatzes von Rettungskräften oder die Verzögerung dessen wird geahndet — damit ist zu rechnen.
Wer ohne Vorwarnung in fließendem Verkehr bremst, um bei einem Unfall einen Blick zu erhaschen und so ein Auffahrunfall verursacht, haftet vollumfänglich!
Es gilt: Hilfe bei einem Unfall o.ä. kann auch dann noch geleistet werden, wenn die Einsatzkräfte bereits vor Ort sind. Tatenloses Herumstehen und Gaffen steht unter Strafe: Das Deutsche Gesetz sieht hier bis zu einjährige Freiheitsstrafen vor.
Ebenso ist zu beachten, dass das Fotografieren an der Unfallstelle die Persönlichkeitsrechte der Unfallopfer verletzt. Gemäß § 201a StGB, dem Gesetz zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, wird hier die Hilflosigkeit der Betroffenen bildlich dokumentiert, was eine Straftat darstellt — auch ohne Veröffentlichung ist eine solche Aufnahme strafbar.
Trotzdem es explizite, gesetzliche Regelungen zum Gaffen an einer Unfallstelle gibt, missachten die meisten im Falle des Falles die Gesetzeslage — oder wissen erst gar nichts von der Strafbarkeit.
Aufgrund der hektischen Ausgangssituation bei einem Unfall und der gebotenen Eile, kommt die Meute oft straffrei davon, denn die Anzahl der Ordnungskräfte im Einsatz reicht einfach oft nicht aus, um auch Gaffern das teilnahmsloses Handwerk zu legen.
Im Fall vom Hagener Hauptbahnhof wendete sich die Polizei via Facebook an die gaffende Meute: Sie schrieb einen emotionalen und anklagenden Brief mit der Quintessenz: Schämt euch, ihr Gaffer!
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