Bild: BumbleDee/shutterstock.com
Die Bilanz des G20-Gipfels in Hamburg ist erschreckend. Die Bilder brennender Autos randalierender Krawallmacher, verletzter Polizisten und geplünderter Läden sprechen Bände. Nach jetzigem Kenntnisstand hat die Polizei 144 Personen fest- und weitere 144 in Gewahrsam genommen. Die Polizei hat mit Pfefferspray und Wasserwerfern reagiert. Die Kritik am Umgang mit den Krawallmachern sowie dem Sicherheitskonzept ist laut. Viele Bürger fragen sich, warum die Anzahl festgenommener Täter so gering ist und was ihnen für Strafen drohen – wir klären auf.
Angesichts der Anzahl randalierender Menschen in Hamburg sowie der Dauer von drei Tagen fällt die Bilanz der Festnahmen ernüchternd aus – woran liegt das? Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass die Polizei nur unangemessen auf die Lage in Hamburg vorbereitet gewesen ist. Das ist laut Innensenator Nagel aber nicht der Fall. Man habe sich monatelang auf den Einsatz vorbereitet. Man könne über einzelne Randalierergruppen nicht zu hundert Prozent Herr werden.
Der sogenannte „schwarze Block“ hatte im Laufe des Gipfels immer wieder randaliert und dabei infrastrukturelle Vorteile der Stadt für sich genutzt. Die totale Eskalation der Lage stand dabei im Vordergrund. Dass es den Krawallmachern um übergeordnete wirtschaftliche Interessen geht, glaubt inzwischen keiner mehr. Schließlich rücken die eigentlichen Themen wie der globale Finanzmarkt völlig ins Abseits. Dass nur wenige Festnahmen zu verzeichnen sind, liegt an den rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier sind neben Videobeweisen vor allem Zeugen gefragt, die etwaige Plünderungen oder Straftaten beobachtet haben.
Die Bilder brennender Autos hat wohl jeder im Kopf. Hier werden regelmäßig die Straftatbestände der Brandstiftung sowie der Sachbeschädigung erfüllt – es drohen bis zu zehn Jahre Haft. Wer Läden plündert, macht sich neben einer Sachbeschädigung vor allem wegen Diebstahls und Landesfriedensbruchs strafbar. Besonders heikel ist das Steinewerfen auf Polizisten. Hier kann eine versuchte gefährliche Körperverletzung gegeben sein. Der Einsatz von Stahlkugeln oder einer Zwille kann sogar ein versuchtes Tötungsdelikt darstellen – hier droht lebenslange Haft.
Die schlimmsten Befürchtungen sind eingetreten. Für das Verhalten der Täter gibt es keine Rechtfertigung. Die Szenen in Hamburg haben mit politischem Protest nichts zu tun – es handelt sich hier ganz einfach um Kriminelle, die nun die volle Härte des Gesetzes spüren müssen. Die Polizei nimmt im Zuge der Aufarbeitung eine zwiespältige Rolle ein – das darf nicht sein. Rechtsbrüche generell und insbesondere in dem Ausmaß dürfen nicht geduldet werden. Hier muss der Polizei der Rücken gestärkt werden.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer bieten allen beteiligten Polizisten der Hamburger Polizei kostenlose Erstberatung, wenn ihnen ein Straf- oder Disziplinarverfahren droht! Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind bundesweit für Sie da, wenn Ihnen rechtliche Strafverfolgung im Rahmen der G20 Demonstrationen droht!
Brennende Autos, eingeschlagene Scheiben: Ein allzu reales Bild vom diesjährigen G20 Gipfel in Hamburg. Doch was, wenn Sie als Unbeteiligter Opfer der Randale werden? Wer kommt für die Schäden auf, die G20-Randalierer anrichten?
+++ #FragMingers G20 Spezial: Wer zahlt, wenn das Auto brennt? +++
Ist der Verursacher identifizierbar, kann natürlich auch Anzeige erstattet werden. Rund um den G20 Gipfel ist die Identifizierung der Täter allerdings nicht so leicht. Vermummte Randalierer können nur schwer zur Rechenschaft gezogen werden. Doch Geschädigte wollen verständlicherweise schnell den eigenen Schadenersatz ersetzt haben.
Juristisch gibt es schlechte Nachrichten für G20 Geschädigte: Auch der Staat hilft hier nicht weiter. Vorsicht also bei sog. Staatshaftungsverfahren. Diese sind nicht aussichtsreich, da Uneinigkeit auch zwischen Rechtsanwälten herrscht, ob ein solches Rechtsmittel zielführend ist.
Der einzige Weg zur Schadensregulierung ist der zur Versicherung. Die Teilkasko deckt – abzüglich der Eigenbeteiligung – zumindest die Kosten festverbauter Teile. Das bedeutet: Schäden am Auto selbst, trägt der Versicherer. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind bspw. Navigationsgeräte, Handys oder sonstige „freie“ Gegenstände im Kofferraum.
Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung deckt die Vollkasko sämtliche Schäden. Selbst Schmauch- und Senkschäden fallen hier unter den Versicherungsschutz. Ist Ihr Auto also durch ein brennendes Auto neben ihrem beschädigt worden, greift die Vollkaskoversicherung!
Achtung: Sowohl Teil- als auch Vollkaskoversicherung ersetzen G20 Geschädigten nur den Wiederbeschaffungswert! D.h. es gilt der Preis, der auf dem aktuellen Gebrauchtwagenmarkt für Ihr Fahrzeug angesetzt wird. +++ Der Neupreis wird nicht erstattet! +++
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