Bild: iurii / shutterstock.com
Immer mehr kommen Fun- und Extremsportarten wie Paintball, Bungeejumping oder Klettern in den Trend. Je höher der Adrenalinkick, desto interessanter wirkt die Sportart. Auch für Ausflüge mit dem Kollegium oder für das Thema einer Geburtstagsparty werden immer öfter solche Freizeitangebote genutzt. Ein Fallschirmsprung über der Küste ist im Urlaub längst keine Seltenheit mehr. Doch solche Sportarten bergen ein höheres Risiko als manch andere Sportarten – also wer haftet bei einem Unfall?
Der Betreiber einer Anlage, auf der solche Sportarten betrieben werden, muss garantieren, dass er die bestmöglichen Sicherheitsmaßnahmen ergreift. Der Sport sollte für den Teilnehmer so sicher wie möglich sein und Unfallgefahren weitestgehend vermieden werden. Der Betreiber als solcher steht in der Verkehrssicherungspflicht. Je höher die Gefahr für einen Unfall, desto höher die Pflicht. Eine TÜV-Prüfung aller Gerätschaften ist essentiell.
Beim Rodeo reiten ist beispielsweise eine Sturz vom Gerät üblich. Daher muss der Betreiber sämtliche Gefahren drum herum ausschalten, die zu einem Unfall und Verletzungen führen können.
Doch auch die Sportler selbst stehen in der Pflicht sich an die Regeln der jeweiligen Sportart zu halten. Als Grundsatz ist folgende Aussage zu betrachten: Unterläuft dem Betreiber ein Fehler, haftet dieser. Missachtet ein Spieler die Regeln, haftet er selbst. Sicherheitshinweise sollten aus diesem Grund von allen Teilnehmern immer genauestens beachtet werden.
Besonders bei Sportarten mit mehreren Mitspielern ist es wichtig, sich auf den Gegner und das eigene Team verlassen zu können. Es sollte daher ein faires Verhalten aller an den Tag gelegt werden.
Wird und ein Unfall verursacht oder entsteht ein Schaden durch die Missachtung der Regeln eines Spielers, hat der Geschädigte unter Umständen Ansprüche auf Schadenersatz.
Grundsätzlich ist ein allgemeines Risiko immer einzukalkulieren und muss von dem Sportler in Kauf genommen werden. Je gefährlicher die ausgewählte Sportart ist, umso höher ist natürlich auch die Unfallgefahr und die Gefahr der Teilschuld. Dies ist jedoch auch bei häufig praktizierten Sportarten, wie Fußball, der Fall. Begeht man ein böses Foul an einem Mitspieler, muss danach geprüft werden, inwiefern der ausführende Spieler für dieses Foul haftet. Kleinere Verletzungen während des Spielverlaufes, sind jedoch durch den Spieler einzuplanen.
Wie in den meisten Fällen kommt es auch bei Sportunfällen auf den Einzelfall an und es muss von Fall zu Fall beurteilt werden, wer für den Schaden haftet. Besteht der Verdacht, dass ein Betreiber seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, sollte ein Gutachter hinzugezogen werden und ein Anwalt eingeschaltet werden, um dies nachweisen zu können. Bestätigt sich der Verdacht nicht, haftet der Betreiber im Regelfall nicht.
Falls auch Sie einen Unfall hatten und sich nun nicht sicher sind, inwiefern sie für diesen haften oder auch nicht, kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular unserer Homepage oder rufen Sie uns unter 02461/8081 an. Weitere aktuelle Informationen zu verschiedenen Rechtsgebieten erhalten Sie auf unserem Blog oder auf dem Youtubekanal der Kanzlei Mingers und Kreuzer.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.