Was für manche Genres der Schurke ist, ist für den Bereich der Darlehensverhältnisse zwischen Bank und Verbraucher doch der Gute! Der Widerrufsjoker ist sozusagen Ihr Ass im Ärmel, wenn es darum geht Ihren Altvertrag mit Ihrem Kreditinstitut zu beenden und ein Darlehen zu günstigeren Konditionen aufzunehmen. In Zeiten des Niedrigzins ein viel gehegter Wunsch eines Gros an Kreditnehmern.
Der Gesetzgeber beendet nun zur Frist vom 21.06.2016 das Spiel des Widerrufsjokers. Die Bankenlobby freut’s, denn sie profitieren von dieser Stärkung respektive Sicherung des Bankrechts. Alte Verträge müssen somit weiterlaufen und können nur durch Kündigung beendet werden – diese führt jedoch zu einer Zahlungsbelastung, die die Finanzinstitute als Gewinnausgleich für sich beanspruchen, der schon oft thematisierten Vorfälligkeitsentschädigung. Der legitime Widerruf eines Darlehen schließt diese Schuld gegenüber der Bank für die Verbraucher aus, da in diesem Fall der Fehler der Banken und Sparkassen zugrunde liegt, nicht die Verbraucherentscheidung.
Der Widerrufsjoker ist bald ausgezählt
Das parlamentarische Fundament für das Ende des Widerrufsjokers ist bereits gelegt. Schwarz-Rot hat ihm mit Ablauf des 21. Juni 2016 den Gar ausgemacht. Hier zeigt sich die bald angelegte Fessel für den Darlehensnehmer, denn mangelhafte Widerrufsbelehrungen der Banken waren ein Verbraucher-Garant für ein zeitlich unbegrenztes Dementi des Vertrages resp. Geschäftsverhältnisses.
Hier ist aber – im wahrsten Sinne – der letzte Tag noch nicht ausgezählt, denn die Rechtssache könnte noch vor dem EuGH verhandelt und verabschiedet werden. Da die geplante Gesetzesänderung den Anschein von guter Arbeit bankenfreundlicher Lobbyisten erweckt, muss eine Befürwortung durch das Europarecht nicht zwangsläufig ausgesprochen werden.
Die Zeit drängt – jetzt schnell sein im Widerrufsendspurt!
Die erste Regel ist hier die Ruhe zu bewahren, auch wenn nur noch ein gutes halbes Jahr verbleibt, muss Zeit sein den betreffenden Vertrag auf etwaige Fehler überprüfen zu lassen. Leider bedeutet nicht jede Inkorrektheit in den Widerrufsbelehrungen, dass eine Revokation gerechtfertigt ist – es entscheidet der Einzelfall. Denn Tatsache ist, es entscheidet auch Standort und Meinung des Gerichts über einen positiven Ausgang der Verhandlung Ihres Vertrages.
Der Widerrufsjoker begründet sich nicht nur auf einem Mängel allein, sondern auch Berechnungsfehler in möglichen Rückforderungsansprüchen können u.a. für Sie ein Startschuss im Widerrufsendspurt sein!
Um den Widerrufsjoker im Darlehensverfahren richtig und rechtmäßig zu spielen, bieten wir Ihnen die Prüfung Ihres Vertrages auf Fehler, Ungenauigkeiten oder Irreführungen – und das kostenlos und zeitnah!
Unverbindlich sichten wir Ihre Unterlagen und beraten Sie im nächsten Schritt, ebenfalls kostenfrei, über die Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der Bank, Ihre Chancen und auch zu die zu erwartenden Risiken auf Grundlage der Dokumente.
Mehr zum Widerrufsjoker auch in unserem Beitrag „Endspurt Kreditwiderruf – vermutlich nur noch bis Juni 2016!“ oder im Rechtsgebiet Widerruf von Darlehen.
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