Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Newsletter
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81
Mingers Logo White
Suche
schließen
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Mingers Logo White

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

Suche
Wiederruf von Darlehen: BGH zu Widerrufsbelehrungen der Spar­kasse!
08.03.2016
Arbeitnehmerrecht: Tipps zur Urlaubsplanung!
10.03.2016

Führerscheinentzug oder Fahrverbot? Was Sie wissen müssen!

09.03.2016

Sind Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs, droht neben einem Fahrverbot unter Umständen auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Dabei sind das nicht die einzigen Gründe für derartige Maßnahmen. So können schon der einmalige Konsum harter Drogen oder bei Wiederholungstätern Alkohol am Steuer entsprechende Folgen haben. Warum ein Entzug auch dann erfolgen kann, obwohl man selber gar nicht gefahren ist, klären wir nachfolgend. Darüber hinaus möchten wir Ihnen erläutern, was bei einem endgültigen Verlust zu tun ist.

Führerscheinentzug – oder: Fahrerlaubnis aberkannt

Worin unterscheidet sich das Fahrverbot überhaupt vom Führerscheinentzug?
 
Im Gegensatz zum Führerscheinentzug ist das Fahrverbot zeitlich begrenzt. Die Zeiträume erstrecken sich dabei von mindestens einem bis zu maximal drei Monaten. Innerhalb von zwei Wochen kann gegen ein Fahrverbot Einspruch eingelegt werden. Anderenfalls wir das Verbot rechtskräftig. Für die Abgabe des Führerscheins haben sie insgesamt vier Monate Zeit, es sei denn Sie haben den „Lappen“ in den letzten zwei Jahren schon einmal verloren. Logischerweise darf in dem besagten Zeitraum kein Fahrzeug bedient werden. Das gilt auch für Mofas, die eigentlich keines Ausweises zur Führung bedürfen.
 
Der Führerscheinentzug (juristisch eher „Führerscheinabgabe“) bedeutet die „Aberkennung“ der Erlaubnis, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Neben den oben genannten Gründen können auch schwere Unfallflucht oder die allgemein bekannte Punkteüberschreitung in Flensburg Ursache für einen Entzug sein. Dieser wird in der Regel von einem Gericht oder der entsprechenden Verwaltungsbehörde angeordnet. Bei Rechtswirksamkeit des in Frage stehenden Urteils wird dieser automatisch ungültig. Entweder wird der Ausweis direkt einbehalten oder mit einem Vermerk der Ungültigkeit versehen. Innerhalb von sechs Monaten (sog. „Sperrfrist“) kann keine neue Berechtigung zum Führen eines Pkw beantragt werden. Jedoch ist es möglich, drei Monate vor Ablauf der besagten Frist einen Antrag auf Wiedererteilung der Erlaubnis zu stellen. Ein solcher Antrag wird aber regelmäßig an strenge Bedingungen geknüpft. Klassische Beispiele hierfür sind die medizinisch-psychologische Untersuchung oder eine Nachschulung für die jeweilige Führerscheinklasse.
 
Beachten Sie auch die Möglichkeit einer vorläufigen Entziehung durch die Behörden. Sollten die Beamten also der Meinung sein, dass ein Schaden droht und damit „Gefahr im Verzug“ vorliegt, kann ein sofortiger Führerscheinverlust drohen. Das gilt vor allem im Bereich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei Tötung oder schwerer Verletzung eines Menschen oder bei Feststellung eines Vollrausches. Im Rahmen von Alkoholfahrten kommt es abgesehen von Wiederholungstätern in der Regel nur zur milderen Maßnahme des Fahrverbots. Anders sieht dies beim Konsum von Drogen aus. Bei einem damit zusammenhängenden Verlust kann in entsprechenden Fällen ein Abstinenznachweis verlangt werden. Über die Menge von Drogen können aber keine pauschalen Aussagen getroffen werden, so dass es auf eine Einzelfallbetrachtung ankommt.
 
Kann der Führerschein auch entzogen werden, wenn man selbst gar nicht gefahren ist?
 
Machen Sie sich klar, dass schon der einmalige Konsum harter Drogen zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie mit dem Auto, dem Mofa oder einem Fahrrad gefahren sind. Doch auch zu Fuß gelten die Regeln der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Danach müssen Bewerber einer entsprechenden Erlaubnis die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Sollte das jedoch nicht der Fall sein und ein Mangel nach den Anlagen 4 oder 5 vorliegen, wäre die Eignung ausgeschlossen. Im Endeffekt muss also festgehalten werden, dass Personen unter Einfluss von Drogen wie Amphetaminen, Kokain, LSD, Heroin etc. ihren Führerschein für mehrere Monate verlieren können. Diese strenge Vorgehensweise wird von den obersten Gerichten immer wieder bestätigt.
 
Sollten Sie also von einem Fahrverbot oder einem Entzug der Fahrerlaubnis betroffen sein, kann anwaltlicher Rat hilfreich sein. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer steht Ihnen dabei in Form einer kostenlosen Erstberatung gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular.
 

Ähnliche Beiträge

Design Ohne Titel
21.03.2023

Durchbruch im Dieselskandal: EuGH eröffnet beste Chancen auf Schadensersatz!


Mehr erfahren
Design Ohne Titel
16.03.2023

Miet-Vergleich: Wohnungen werden immer teurer!


Mehr erfahren
Design Ohne Titel
10.03.2023

Datenlecks: Auch Twitter und Deezer sind betroffen!


Mehr erfahren

Jetzt für Newsletter anmelden und stets informiert bleiben oder gleich die kostenlose Erstberatung sichern:

Für Newsletter anmelden

Erstberatung sichern

Neueste Beiträge

  • Durchbruch im Dieselskandal: EuGH eröffnet beste Chancen auf Schadensersatz!
  • Miet-Vergleich: Wohnungen werden immer teurer!
  • Datenlecks: Auch Twitter und Deezer sind betroffen!
  • Der März ist da: Das alles ändert sich diesen Monat!
  • OLG-Urteil – Blitzerapps sind auch für Beifahrer verboten!

Bleiben Sie stets informiert.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Jetzt anmelden
Jetzt anmelden

Tätigkeitsgebiete

  • Abgasskandal
  • Arbeitsrecht
  • Corona und Recht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Widerruf Kredite
  • Wirecard-Sammelklage

Vertretung bei

  • Abgasskandal
  • Abfindung
  • Bußgeldsachen
  • Kündigung + Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobilienkredit
  • Räumungsklage
  • Rückabwicklung Lebensversicherung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wirecard-Sammelklage

Mingers.

  • Über Uns
  • Blog
  • Legal Tech
  • Kostenlose Erstberatung

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 1
52428 Jülich

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH   |   Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com