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Wenn Ihnen vom Staat die Fahrerlaubnis entzogen wird, kann es sehr lange dauern bis Sie sie zurück bekommen. Manchmal bis zu fünf Jahre. Zum Glück gibt es die Möglichkeit diese Sperrzeit zu verkürzen.
Wenn man betrunken sich hinter das Steuer setzt, kann das nicht nur sehr teuer werden, sondern in den meisten Fällen verliert man auch seinen Lappen. Ab 1,6 Promille muss man gleich für mehrere Monate Ade sagen. Im Extremfall auch lebenslänglich. Gleiches gilt auch für permanente Verkehrssünder. Im Gegensatz zum „vorübergehenden Fahrverbot“ bekommt man seinen Führerschein nicht nach Ablauf der Zeit zurück, sondern muss nach Ablauf der Sperrzeit seinen Führerschein neu beantragen. Ab wann man seinen Führerschein wieder beantragen darf entscheidet der Richter gemäß dem Strafgesetzbuch; zwischen sechs Monate und fünf Jahren.
Unter Umständen lässt sich aber diese Sperrzeit verkürzen. „Ergibt sich Grund zu der Annahme, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben“, so steht es im Strafgesetzbuch. Das wichtigste also: Sie müssen das Gericht überzeugen.
Selbst wenn Sie zum ersten Mal den Führerschein abgeben mussten, müssen Sie meist nach Ablauf der Sperrfrist ein medizinisches-psychologisches Gutachten beibringen oder ihre Abstinenz vom Alkohol nachweisen. Was kann man noch tun? Private oder berufliche Gründe zählen nicht. Man darf nämlich nicht vergessen, die Sperrzeit ist keine Strafe, sondern vielmehr ein Schutz der Allgemeinheit vor einem gefährlichen Verkehrsteilnehmer. Selbst wenn der Jobverlust bevorsteht ohne Führerschein ist dies kein Grund für den Richter die Strafe zu verkürzen.
Was kann man also tun? Man muss nachweisen, dass man willens ist, sich zukünftig an die Regeln zu halten. Eine Möglichkeit sind Nachschulungen oder die Teilnahme an verkehrspsychologischen Beratungen. Selbsthilfegruppen sind immer gut und gerne gesehen bei Richtern. Bei Verlust des Führerscheins durch Alkohol oder Drogen ist eine MPU verpflichtend. Also rechtzeitig bei der Führerscheinbehörde informieren, ob und wann man daran teilnehmen muss.
Wenn man also das oben genannte beachtet, kann man beim Gericht den Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit stellen. Wenn man alles beachtet stehen die Chancen nicht schlecht. Nachschulungen und Aufbauseminare oder freiwillige Seminare sind natürlich mit Kosten verbunden. Ob sich im individuellen Fall ein Antrag bei Gericht überhaupt lohnt, klärt man am besten vorher mit einem Anwalt ab.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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