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Widerruf von Darlehen: 2016 kommt – der „Widerrufsjoker“ wird wahrscheinlich Mitte des Jahres gehen!
31.12.2015
Kündigung: Was muss bei der Form beachtet werden?
31.12.2015

Frohes, neues Jahr: 2016 ist ein Jahr der gesetzlichen Neuerungen!

31.12.2015

Mit Beginn des neuen Jahres kommen nicht nur Vorsätze, sondern auch Gesetzerneuerungen rund um Wohnen, Finanzen, Umwelt, Steuern sowie Gesundheit  — wir blicken mit Ihnen rechtlich in die Zukunft und erläutern, was Sie 2016 erwartet!
Finanzen & Wohnen
Mehr Geld für Familien und Eltern
Besonders gute Nachrichten gibt es 2016 für Eltern: Ab 01.Januar 2016 erhalten Eltern 2 Euro mehr für jedes Kind. Zu beachten ist, dass bis 31.12.2016 die Steueridentifikationsnummer der Eltern und des/der Kindes/Kinder bei der Familienkasse eingereicht sein muss. Das Kindergeld staffelt sich im neuen Jahr dann wie folgt:
– 1. und 2. Kind: 190 Euro / monatl.
– 3. Kind: 196 Euro / monatl.
– ab 3. Kind: 221 Euro / monatl.
Entlastet werden auch die geringverdienenden Eltern: Ab 01.06. erhalten Geringverdiener einen Kinderzuschlag von 20 Euro, wodurch sich die Gesamtsumme von 140 Euro auf nun 160 Euro erhöht. Der Kinderzuschlag zählt unabhängig vom Kindergeld, wird also überdies gezahlt und ist bei der Bundesagentur für Arbeit oder der Familienkasse zu beantragen.
Neuerungen gibt es auch für Alleinerziehende bzw. getrennt lebende Elternteile: Der Mindestunterhalt wird ab 01.Januar neu berechnet. Dabei differenzieren sich die Beträge auf
– 239 Euro für Kinder bis 5 Jahre
– 289 Euro für 6- bis 11-Jährige
– 354 Euro für 12- bis 17-Jährige.
    Mehr Geld für Häuslebauer, Sozialschwache und Rentner
Die Beträge für das Wohngeld steigen 2016 ebenfalls zugunsten der einkommensschwachen Haushalte.
Wenn Sie im neuen Jahr den Traum vom Eigenheim erfüllen möchten und dazu einen Förderkredit der KfW in Anspruch nehmen, so verdoppelt sich ab 01.04. für Neubauten mit Energieeffizienz die Obergrenze auf 100.000 Euro/Wohneinheit für Häuslebauer. Dennoch gibt es einen Wermutstropfen zu verkraften: Vorgaben für Neubauten unterliegen ab 2016 strikteren Vorgaben im Bezug auf Energiesparmaßnahmen. Zulässige Werte für Wärmedämmung, Warmwasser und Heizung müssen im neuen Jahr genauer beachtet werden. Auch die Strom-Umlage wird ab 01.Januar 2016 steigen — es ist hier mit einem Anstieg von 0.6 Cent / kWh zu rechnen.
Ein positiver Anstieg der Hartz IV-Regelsätze wird ebenfalls erwartet: So erhalten Alleinstehende oder Paare monatlich bis zu 5 Euro mehr. Die gesetzlich eingebundene Familienversicherung entfällt allerdings ab 01.01., sodass Hartz IV-er ab Januar selbst Mitglied einer u.a. Kranken- bzw. Sozialversicherung sein müssen.
Rentner dürfen sich ab Juli des nächsten Jahres auf einen Anstieg ihrer Rentensätze freuen: Bezüge werden monatlich nun um bis zu 5 % steigen. Auch die Flexi-Rente soll Mitte 2016 dann den Einstieg in das Berufsende erleichtern.
Mit Anfang des neuen Jahres erhöht sich ebenfalls der Mindestlohn auf die noch nicht überall geltenden 8,50 Euro. Davon sind bspw. Zeitungszusteller betroffen.
Darüber hinaus können sich Azubis und Studenten freuen, denn ab Schulbeginn 2016 bzw. dem Wintersemester 2016/17 erhöhen sich die Bildungsfreibeträge. Die Beitragsgrenze des abhängigen Elterneinkommen sinken ebenfalls, sodass Schüler bzw. Auszubildende oder Studenten grundsätzlich eher finanzielle Hilfe bekommen können.
Umwelt & Gesellschaft
Mehr Information für Lebensmittel
Mit Beginn des neuen Jahres wird sich auch in unserem Einkaufs-Alltag etwas ändern:
Ab dem 13.12.2016 wird die Nährwertangabe bzw. die Nährwerttabelle auf Lebensmitteln — im Laden sowie online — zur Pflicht für Hersteller! Sinn und Zweck wird es vor allem sein den Verbraucher gezielter zu informieren und ihm bewusst zu machen, was gekauft wird.
Mehr Verbraucherfreundlichkeit bei Geräterücknahme
Elektrofachgeschäfte, die mehr als 400 m² Gewerbefläche betreiben, werden ab 24.Juli 2016 dazu verpflichtet defekte bzw. gebrauchte Elektrogeräte zu reklamieren. Dafür muss aber dort auch ein neues Gerät gekauft werden. Tipp: Smartphones bspw. (Geräte bis 25 cm Kantenlänge) sind von der Regelung Alt gegen Neu ausgeschlossen — sie müssen immer zurückgenommen werden.
Mehr Verbraucherfreundlichkeit bei Banken
Ab 01.Juni 2016 soll bei Banken- oder Sparkassen-Pleite den Kunden binnen einer Woche Angelegtes zurückgezahlt werden. Eine weitere Neuerung im Bankwesen: Das Girokonto soll ab September 2016 für alle EU-Bürger zur Verfügung stehen.
Gesellschaft und Alltag in 2016
Im neuen Jahr wartet bei der Post für Sie eine Erhöhung der Porto-Preise. Innerhalb und außerhalb Deutschland wird der Standardbrief dann teurer.
Fernsehen mit Antenne? Dann erwarten Sie ab kommenden Jahr mehr Programme mit besseren Bildern — so versprechen es Sender und Fernseh-Anstalten. DVB-T2 wird dann 2016 zum Standard für HD-Anschlüsse.
Vielreiser können mit Blick auf die Telefonkosten aufatmen: Surfen und Telefonieren im Ausland werden 2016 ebenfalls billiger — neben dem WLAN in der 1. Klasse der Deutschen Bahn, soll auch in der zweiten Klasse bald WLAN für Reisende kostenfrei zur Verfügung stehen.
Steuern
Auch hier können sich Bürger auf einige positive Erhöhungen freuen:
Zum Einen sollen Grund- und Kinderfreibeträge steigen, zudem können Unterhaltszahler ab 2016 mehr absetzen. Zum Anderen wird die Seuter-ID ab kommendem Jahr wichtiger im Auftragsprozess. Freistellungsaufträge werden ohne Steueridentifikationsnummer ungültig! Das freut auch den hauseigenen Steuerberater: Durch die Steuer-ID wird die Steuererklärung im Bezug auf den Lohnsteuerabzug nicht mehr jährlich, sondern nur noch all 2 Jahre nötig.
Gesundheit
Bei vielen ist der Ankündigungsbrief der Krankenkasse vermutlich schon ins Haus geflattert: Die Kassenbeiträge erhöhen sich. Die Krankenkasse legt den Zusatz selbst fest, grundsätzlich werden Versicherte aber mit rund 1.1 % mehr zur Kasse gebeten.
Wer kennt es nicht: Der Termin beim Arzt ist schon ein halbes Jahr im Voraus gemacht und spontan wartet man auf fachärztliche Betreuung auch gut und gerne ein paar Wochen. Das soll sich 2016 aber ändern! Innerhalb von 4 Wochen sollen Sie nun einen Facharzt-Termin bekommen. Ab Januar soll hierzu auch eine Terminservicestelle bei den Krankenkassen eingerichtet werden.
In diesem Jahr war es ganz besonders aktuell: Krebserregendes Arsen im Reis sowie Reisprodukten! Ab 2016 soll nun eine neue EU-Verordnung den Maximalwert in Reiswaffeln und Babynahrung kontrollieren.
 
 
Mehr zu gesetzlichen Neuerungen in 2016 – auch im Mietrecht erfahren Sie in unserem Artikel „Ob kaufen oder mieten: Das erwartet Sie 2016 auf dem Immobilienmarkt!„.

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