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Im viel berichteten Streit um einen über 70-jährigen Rentner, der nach 40 Jahren wegen übermäßigem Zigarettengestank im Treppenhaus seine Wohnung räumen soll gibt es eine unerwartete Wende.
Während in erster Instanz vor dem Amtsgericht die Düsseldorfer Richter dem Vermieter und Hauseigentümer noch Recht gaben und die Kündigung als rechtmäßig betrachteten stellte sich die zweite Instanz nun auf die Seite des passionierten Rauchers.
Allerdings nicht bezüglich der unerträglichen Geruchsbelästigung durch übermäßiges Rauchen, hiermit setzte sich das Düsseldorfer Landgericht gar nicht auseinander, sondern aus schlichten formalen Gründen. Die Zeitspanne zwischen Abmahnung und erfolgter Kündigung betrag über ein Jahr und sei damit zu groß. Daher sei die Kündigung unwirksam.
Ein endgültiges Urteil wird für März erwartet.
Weitere Informationen zum Mietrecht erhalten Sie hier.
 

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