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Fristlose Kündigung: Hitlergruß als Kündigungsgrund zulässig!

25.10.2016

Bild: Elnur / shutterstock.com
Dass es auf der Arbeit zwischen Kollegen auch schonmal kracht, ist nichts Neues. Wem sein Job allerdings lieb ist, sollte darauf achten mit welchen Mitteln Konflikte ausgetragen werden. Nazi-Gesten oder nationalsozialistische Äußerungen — auch von Türkischstämmigen — sind ein Grund für eine fristlose Kündigung!

Hitlergruß & Co. auf der Arbeit: fristlose Kündigung als Konsequenz

Das Arbeitsgericht Hamburg entschied jüngst, dass nationalsozialistische Kennzeichen oder Gesten auf der Arbeit eine fristlose Kündigung zur Folge haben (Az.: 12 Ca 348/15). Ein Kläger war erfolglos gegen seine Entlassung vorgegangen.
Das führte zur fristlosen Kündigung: Auf einer Betriebsversammlung kam es zum Streit zwischen dem Kläger, dem Fahrer eines Patiententransports, und dem Betriebsratsvorsitzenden. Als die beiden danach aufeinander trafen, zeigte der Kläger mit den Worten „Du bist ein heil, du Nazi“ den Hitlergruß. — Die fristlose Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates ließ nicht lange auf sich warten.
Die fristlose Kündigung beendete das Arbeitsverhältnis sofort, denn ein Hitlergruß sei definitiv ein außerordentlicher Kündigungsgrund (lt. BGB). Der Betriebsratsvorsitzende muss eine solche Geste und ein festgeschriebenes nationalsozialistisches Kennzeichen nicht tolerieren. Es liegt eine grobe Beleidigung vor, die mit sofortiger Wirkung das Arbeitsverhältnis beendet.

Auch eine türkische Abstammung schützt vor der Kündigung nicht!

Der Einwand des Klägers, er sei türkisch-stämmig und könne so auch kein Nazi sein bzw. nationalsozialistisches Gedankengut haben, rettete nicht seinen Job. Denn es ging nicht etwa um den rechtsradikalen Inhalt der Aussage, sondern auch darum, dass hier Beleidigung vorlag.
— Die innere Haltung sei hier bewertet worden, nicht die Abstammung, so die Richter.
Kurz notiert: Das Zeigen des Hitlergrußes ist per Gesetz in Deutschland verboten und gilt als Straftat (gemäß StGB). Nationalsozialistische Kennzeichen bringen dem Täter eine bis zu dreijährige Haft- oder hohe Bußgeldstrafe ein. Eine Ausnahme bildet der Gebrauch unter der Kunstfreiheit, wobei aber eine kritische Auseinandersetzung sowie eine Distanzierung offenkundig gegeben sein muss.
Fristlose Kündigung? Wir prüfen, ob Ihre Entlassung gerechtfertigt ist. Nutzen Sie unseren telefonischen Erstkontakt, dieser ist für Sie kostenlos. Unter der Rufnummer 02461 / 8081 sind wir rund um die Uhr für Sie und Ihre Fragen da. Unsere Experten im Arbeitsrecht helfen Ihnen gerne weiter.
Mehr u.a. zum Arbeitsrecht finden Sie auf unserem YouTube-Kanal!

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