Bild: Dabarti CGI / Shutterstock.com
Eine Flugverspätung ist leider keine Seltenheit, im schlimmsten Fall kommt es sogar zum Streichen des Fluges. Doch wie erhalte ich die maximale Entschädigung?
Generell ist eine Entschädigung bei Flugverspätungen ab drei Stunden möglich. Diese liegt bei 250 bis 600 Euro. Darüber hinaus müsste die Fluggesellschaft Ihnen eine Unterkunft anbieten, falls der Ersatzflug erst am folgenden Tag abhebt.
Wenn der Flug sogar gestrichen wird, steht Ihnen eine Erstattung zu. Zudem wäre eine zusätzliche Entschädigung möglich, wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem eigentlichen Abflug von der Streichung erfahren haben.
Kommt es zu einem Streik oder einem Unwetter, also zu außergewöhnlichen Umständen, so darf sich die Airline weigern zu zahlen. In solchen Fällen gibt es auch keine Möglichkeiten, eine Entschädigung zu erhalten, die Fluggesellschaft ist hier leider im Recht. Allerdings sollte genau überprüft werden, ob es wirklich zu außergewöhnlichen Umständen kam. Die Angaben der Fluggesellschaften müssen nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen.
Ein Beispiel für eine Selbstverschuldung könnte ein technischer Defekt sein. In solchen Fällen haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung. Wenn Sie treuer Kunde sind, sind die Airline auch oftmals kooperativ und zahlen freiwillig. In jedem Fall sollten Sie die Airline persönlich kontaktieren.
Der wohl bekannteste Trick der Airlines ist das Streichen von Kurzstreckenflügen. Hierbei wird ein nicht ausreichend gebuchter Flieger gestrichen. Da die Abflugzeiten bei Kurzstreckenflügen meist nah beieinander liegen, wird der Kunde auf den folgenden gebucht, woraufhin dieser nicht mit drei Stunden Verspätung landet und die Airline nicht zahlen muss. Dieser Trick ist rechtlich allerdings legal, weshalb die Chancen auf Erfolg hier nicht besonders groß sind.
Ein weiterer Trick, um der Zahlung zu entkommen, ist die falsche Notation der Ankunftszeit. Als Ankunftszeit gilt offiziell der Moment, in dem die Türen geöffnet werden. Wenn es jedoch auf Minuten ankommt, geben die Airline auch gerne die Zeit der Landung an.
Besonders kompliziert sind Fälle mit ausländischen Airlines. Diese spielen oft auf Zeit und verweisen den Kunden von Niederlassung zu Niederlassung. Hier empfiehlt sich das Setzen einer Frist. Die Spielchen gehen oft soweit, dass nur noch die Pfändung der Bordkasse bleibt.
Bei weiteren Fragen zum Thema “Flugverspätung”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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