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Flugausfall, Umleitung oder Kofferverlust – Ihre Fluggastrechte im Überblick!

02.08.2018

Bild: Ekaterina Pokrovsky/ shutterstock.com
Sommerzeit ist Urlaubszeit. Wer mit dem Flugzeug reist, sollte sich vorab informieren, was er in Fällen von Flugausfällen, Verspätungen oder auch Umleitungen geltend machen kann. Im Folgenden haben wir Ihnen einen Überblick der wichtigsten Fluggastrechte zusammengestellt!
 
 

Vor der Reise – Wie verhalte ich mich, wenn mein Flug ausfällt?

 
Ihnen wird in der Regel vor der Reise per Email oder Sms mitgeteilt, dass Ihr Flug gestrichen wurde. Rufen Sie die Hotline der Airline an und besprechen Sie das weitere Vorgehen. Passen Sie bei Sonderrufnummern aus dem Ausland auf – das könnte eine Kostenfalle sein. Kann Ihnen die Hotline nicht weiterhelfen, fahren Sie zum Airport.
 
 

Am Flughafen-Gate – Bei Ausfällen ist die Airline zu einer kostenlosen Umbuchung und Verpflegung verpflichtet

 
Wenn der Flug ausfällt, hat die Airline die Pflicht, Ihnen eine kostenlose Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen. Dasselbe gilt bei Streiks und Unwetter.
Die Umbuchung kann auch ein oder zwei Tage in Anspruch nehmen. Bis dahin muss die Airline Ihnen zusätzlich eine kostenlose Unterkunft inklusive Transfer anbieten.
Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Sie das Recht, mit Essen und Getränken versorgt zu werden. Wenden Sie sich hierfür an den Ticketschalter. Bleiben Sie hartnäckig und gehen Sie erst, wenn Sie Verzehr-Gutscheine oder Hotelvoucher erhalten haben.
Wenn Ihnen die Airline nicht weiterhelfen kann oder will, kaufen Sie sich auf eigene Rechnung Verpflegung und heben Sie die Kassenzettel auf. Reichen Sie anschließend alle Belege über die Webseite, per E-mail oder per Post (Einschreiben mit Rückschein!) bei der Fluglinie ein. Machen Sie sich vorher Kopien.
Vorsicht: Sie sind verpflichtet, die Kostenausgaben so gering wie möglich zu halten!
 
 

Bei der Ankunft – Umleitung, Verspätung oder Kofferverlust, was nun?

 
In manchen Fällen muss ein Flug, beispielsweise wegen eines Unwetters, auf einen anderen Flughafen umgeleitet werden. Die Airline muss Ihnen die Fahrt zum ursprünglichen Ankunfts-Flughafen bezahlen. Hierbei gibt es eine Ausnahme: Taxifahrten werden nur erstattet, wenn es tatsächlich keine günstigere Alternative gibt.
Sehr ärgerlich ist der Verlust des Koffers. Die Airline ist dazu verpflichtet, Ihnen die notwendigen Anziehsachen, wie Unterwäsche, Badebekleidung und Pflegeprodukte, zu erstatten. Um sicher zu gehen, können Sie bei der Fluggesellschaft anrufen und nachfragen, wofür genau sie alles aufkommt.
Je länger der Koffer weg ist, desto mehr dürfen Sie nachkaufen. Fluggäste, die in den Urlaub reisen, können lediglich mit der Erstattung der Sommerbekleidung rechnen. Sind Sie allerdings zu einem Geschäftstermin geflogen, können Ihnen unter Umständen die Kosten eines neu gekauften Anzugs erstattet werden.
Hier gilt dieselbe Regel: achten Sie darauf, so wenig Geld wie möglich auszugeben und bewahren Sie alle Belege auf!
 
 

Ihr Recht auf Schadensersatz!

 
Bei einer Verspätung am Zielort von mehr als drei Stunden, bei einem Flugausfall oder bei Überbuchung steht Ihnen eine Entschädigung von 250 € zu. Ausnahmen hiervon gelten bei Unwetter, Fluglotsen-Streiks oder Terminal-Sperrung.
Sie können Ihren Schadensersatzanspruch auch schriftlich bei der Airline einfordern. Beachten Sie, dass es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Airlines können bis zu drei Monate brauchen.
 
 
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video über Ihre Fluggastrechte beim Flugausfall – erklärt von Rechtsanwalt Markus Mingers – könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.

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