Bild: Tupungato / shutterstock.com
Vor allem in letzter Zeit ist der Flugausfall bei Air Berlin stark angestiegen. Noch spät am Abend kann es vorkommen, dass viele Fluggäste sich am Flughafen aufhalten, weil sogar ihr Spätflug ausgefallen ist. Doch warum werden so viele Flüge der Fluggesellschaft gestrichen oder heben zu spät ab? Und was steht einem als Kunde zu, wenn der eigene Flug abgesagt wird? Wir klären Sie über die Regelungen auf!
Die Rechte, die den Passagieren zustehen, die von den Flugausfällen betroffen sind, sind in der Flugrechteverordnung festgehalten. Nach dieser Verordnung haben die Reisenden ein Recht auf Entschädigung, wenn sie von einer Flugannullierung, also einem Flugausfall, betroffen sind.
Wenn die Airline Schuld an dem Ausfall hat, muss die Fluggesellschaft dem Geschädigten eine Ausgleichsleistung von bis zu 600 € zahlen! Die Summe der Entschädigung wird jedoch individuell an der gebuchten Flugstrecke bemessen und etwa nicht am Preis des gekauften Tickets! Demnach steht dem Kunden bei einer Flugstrecke bis zu 1.500 km eine Entschädigung in Höhe von bis zu € 250 zu, bei einer Flugstrecke bis zu 3.500 km eine Entschädigung von bis zu € 400 und bei einer Flugstrecke ab mehr als 3.500 km steht dem Kunden eine Entschädigung in Höhe von bis zu € 600 zu. Dies gilt je nach Einzelfall auch, wenn man einen Ersatzflug von der Fluggesellschaft kostenlos gebucht bekommen hat.
Die Entschädigungszahlung muss nicht geleistet werden, wenn der Fluggast frühzeitig über den Ausfall informiert wurde. Der Passagier muss diese Information jedoch mindestens 14 Tage vor dem Abreisedatum erhalten haben! Auch wenn der Flug aufgrund der Wetterlage oder von Streiks ausfällt, muss keine Entschädigungszahlung geleistet werden.
Die Fluggesellschaft Air Berlin hat eingeräumt, dass es zu wenig Flugzeuge und Crews gäbe, um die geplanten Flüge zu besetzen. Durch die Verzögerung bei der Gründung der neuen Ferienfluggesellschaften Niki und TuiFly habe Air Berlin Probleme dabei, die zusätzlich anfallende Flüge zu besetzen. Die Airline beteuert jedoch, dass Gegenmaßnahmen getroffen werden, wie unter anderem die Aufstockung durch Flugzeuge anderer Fluggesellschaften!
Die Fluggesellschaft Air Berlin versucht die Lage zu verbessern, indem sie zusätzlich noch mit Flugzeugen von anderen Gesellschaften kompensiert werden. Von der Airline wird auch versichert, dass bezüglich der anstehenden Ferien keine Fluggast Sorgen haben muss, dass seine Flüge ausfallen, wenn sie mit Air Berlin fliegen.
Wenn Sie vielleicht in so eine Situation geraten, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie individuell in ihrem Fall. Telefonisch sind wir unter 02461 / 8081 erreichbar. Zudem bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an und können gegebenenfalls für Sie eine Klagedrohung aufstellen, falls eine Airline versucht die Ausgleichszahlung mit langen Bearbeitungszeiten hinauszuzögern oder sogar zu verhindern.
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