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Die Verspätungen der Deutschen Bahn sind mittlerweile Alltag für jeden Pendler. Doch was ist, wenn dies auf dem Weg in den Urlaub passiert? Wer bezahlt die zusätzlich entstandenen Kosten? Wir klären auf!
Sowohl die Bahngesellschaft als auch der Reiseveranstalter scheiden aus. Es sei denn die Reise wurde als Pauschalreise gebucht. Wenn in Ihrer Buchung der Bahntransfer und der Flug selber inklusive war, muss das Unternahmen bei dem Sie gebucht haben für den Schaden aufkommen, falls es zu einem Verpassen des Fluges aufgrund einer Zugverspätung kommt.
In einem Fall, in dem der Kläger die Erstattung der Zusatzkosten verlangt hatte, entschied der BGH pro Kläger. Grund: Es wurde eine All-Inklusive-Paket“ gebucht, welches Zug und Flug beinhaltete. Die einzige Bedingung war, dass die Bahn so gebucht werden musste, sodass der Reisende zwei Stunden vor Abflug am Flughafen sei. Diese Bedingung wurde erfüllt und trotzdem kam es zu einer drastischen Zugverspätung, dass der Flug verpasst wurde. Über Umwege gelangte der Urlauber trotzdem noch an sein Ziel, die Kosten trug vorerst trotzdem er.
Die dadurch entstandenen Zusatzkosten von Unterkunft, Taxi, Verpflegung und der geänderte Anreise mussten zurückerstattet werden, wie der BGH entschied. Der Grund für dieses Urteil war klar: Der Reiseveranstalter wollte sich von anderen Anbietern abheben und warb mit diesem Angebot. Da die Reise korrekt geplant war, lag die Schuld nicht beim Kläger.
Somit musste der Reiseveranstalter für Mehrkosten aufkommen und der Verbraucher hatte dennoch einen entspannten Urlaub ohne zusätzliche Kosten.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Zugverspätung und Reisen, wenden Sie sich gerne an unsere Experten! Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog und unserem YouTube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei!
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