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Wer kennt sie nicht: Flugverspätungen oder mangelnde Hotelleistungen – der lang ersehnte Urlaub bringt leider nicht immer nur Freude mit sich. Doch Sie als Urlauber müssen sich nicht alles gefallen lassen. Anhand von verschiedenen Einzelfällen werden Ihnen hier die zehn wichtigsten Reiseurteile in einem Überblick vorgestellt.
Anspruch auf Entschädigung bei Entfall der Reise
Storniert der Reiseveranstalter Ihre Reise, haben Sie Anspruch auf die Erstattung des Reisepreises. Zudem können Sie eine angemessene Entschädigung verlangen, da Sie Ihre Urlaubszeit verschenkt haben. Hierbei ist aber eine Entschädigung in gleicher Höhe des Reisepreises sehr unwahrscheinlich. Eine entfallene Reise können Sie nicht mit einer durch Mängel entwerteten Reise gleichsetzen, so der Bundesgerichtshof.
Keine Bearbeitungsgebühr bei Flugstornierung
Wenn Sie Ihren Flug stornieren, darf die Airline keine Bearbeitungsgebühren für die Rückforderung des Flugpreises erheben. Dies gilt auch, wenn Sie nur Steuern und Gebühren zurückfordern. Liegen wirksame Beweise vor, dass der Fluggesellschaft Kosten für die Rückerstattung entstanden sind, kann sie eine Gebühr verlangen.
Flug verpasst? Nicht zwingend Ihre Schuld!
Wenn der Reisevermittler falsche Flugzeiten angibt und Sie Ihren Flug verpassen, müssen Sie die neuen Flugkosten nicht alleine tragen. Das Reisebüro oder das Online-Portal sind mitverantwortlich für korrekte Angaben, weshalb sie zur Kostenübernahme herangezogen werden können.
Flug verpasst wegen Zugverspätung
Viele Pauschalreisen enthalten das „Rail & Fly“-Angebot. Sollten Sie Ihren Flug aufgrund einer Zugverspätung verpassen, so ist das Ihre Schuld. Flugreisende müssen mit möglichen Verspätungen im Bahnverkehr rechnen. Mindestens drei Stunden vor Abflug sollten Sie mit dem Zug am Flughafen angekommen sein. Ist das nicht der Fall, tragen Sie die neuen Flugkosten selbst. Die verpasste Urlaubszeit im Hotel wird Ihnen ebenfalls nicht erstattet.
Flugzeitenänderung von über vier Stunden? Nicht mit Ihnen!
Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben und Ihr Flieger über vier Stunden später als geplant startet, müssen Sie diese Zeitverschiebung nicht hinnehmen. Eine Klägerin hatte in diesem Fall einen Ersatzflug gebucht, dessen Kosten der Reiseveranstalter nun übernehmen muss.
Flugverspätung: Kriterien für die Ausgleichszahlung
Laut der EU-Fluggastverordnung müssen Airlines Folgendes für Flugausfälle und Verspätungen von mehr als drei Stunden zahlen:
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass bei Teilstreckenflügen die Luftlinie zwischen dem ersten Abflugort und dem Endziel entscheidend sei. Beispiel: Fliegt ein Passagier von Frankfurt über Abu Dhabi nach Sydney, so ist nur die Luftlinie von Frankfurt nach Sydney ausschlaggebend.
Mangelhaftes Ersatzhotel? Entschädigung zahlt der Veranstalter
Ist Ihr Hotel bei Ihrer Ankunft überbucht, muss der Reiseveranstalter ein angemessenes Ersatzhotel finden. Entspricht dieses nicht dem bereits gebuchten Standard, können Sie eine Preisreduzierung, bei Mängeln auch eine Entschädigung verlangen. Laut Urteil sei die Reise auch entwertet und beeinträchtigt, wenn Sie nur ein paar Tage im Ersatzhotel verbringen müssen.
Wanzen im Hotelbett? Das müssen Sie nicht hinnehmen!
Sollten Sie kleine Stiche auf der Haut finden, die extremen Juckreiz auslösen und Ausschläge verursachen, sind die Übeltäter meistens Bettwanzen. Sie nisten sich gerne in Hotelbetten ein. Melden Sie den Fall sofort bei Ihrem Reiseveranstalter und fordern Sie eine Reisepreisminderung sowie Schmerzensgeld ein.
Ihr Hotel, eine Baustelle? Dafür gibt es Geld zurück
Wenn die versprochene, gebuchte Hotelleistung nicht den Gegebenheiten entspricht, können Sie eine Preisreduzierung verlangen. Ein Urlauber erhielt eine vollständige Erstattung seiner Urlaubskosten, weil das Hotel noch zu einem Großteil fertiggestellt werden musste. Außerdem beeinträchtigte der Baulärm die Erholungszeit erheblich. In einem anderen Fall bekam ein Urlauber 75 Prozent des Reisepreises zurück, da der Pool noch nicht fertig, der Strand voller Bauschutt und kein Restaurant offen war.
Lebensmittelvergiftung durch Hotelessen – umgehend melden!
Die Hygienestandards in fernen Ländern sind oftmals nicht so hoch wie im eigenen Land. Das gilt nicht selten auch für das Essen im Hotel. Aufgepasst: Wenn Sie sich in Ihrem Ferienresort eine Lebensmittelvergiftung zuziehen, haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Urlaubskosten partiell erstatten zu lassen. Die Richter sprachen in einem Fall dem Betroffenen eine hundertprozentige Preiserstattung pro Krankheitstag im Urlaub zu. Sogar dessen Reisebegleitung erhielt 40 Prozent des Tagesreisepreises zurück, da sie den Kranken pflegte.
Bei weiteren Fragen zum Thema Reiserecht stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de. Weitere interessante und aktuelle New finden Sie täglich auf unserem Blog.
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