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Flaggen & Co. auf dem Balkon: Was Mieter während der EM beachten müssen

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Pünktlich zum Beginn der Fußball-Europameisterschaft am heutigen Freitag bricht der temporäre Patriotismus auch im Deko-Bereich aus. Flaggen, Trikots oder schwarz-rot- gelbe Lichterketten: Beim Schmuck des Balkons sind Fußballfans keine Grenzen gesetzt. Doch was ist eigentlich erlaubt, wir klären die sechs Dinge, die Sie beachten müssen, damit aus Nachbarzeit kein Nachbarstreit während der EM wird.

EM-Dekor auf dem Balkon – 6 Faustregeln für Mieter

  1. Ob Flaggen, Girlanden, Trikots oder Lichterketten in Deutschlandfarben, alles muss sicher befestigt werden — lose Befestigungen können später Ärger machen! Sturm- und unwetterfest müssen die Dekoartikel angebracht sein, und zwar so, dass sie keinen verletzen oder in irgendeiner Form behindern können!
  2. Sturmsicher, aber nicht ohne Nagel und Loch? Sollte zur Befestigung der EM- Fanartikel Bohren oder Hämmern an der Außenfassade vonnöten sein, muss dies unbedingt mit dem Vermieter abgesprochen werden! Für Schäden haften die Mieter, deshalb ist Nachfragen ratsam, denn sollten u.a. Reparaturkosten anstehen, zahlen Sie!
  3. EM-Freude ja, aber nicht die ganze Nacht! Lichterketten auf dem Balkon bspw. sollten nicht die ganze Nacht leuchten, sodass sich Ihre Nachbarn gestört fühlen kö Genaue Zeitpunkte zum Ausschalten von Leuchtwerk gibt es nicht, aber etwa gegen 22:00 Uhr sollten Sie dann von blinkenden Lichterketten absehen.
  4. Flaggen sind okay, aber bitte in annehmbarer Größe! Deutschland-Flaggen oder andere Fahnen in Übergröße sollten wenn möglich in der Wohnung einen Platz finden. Sobald Sie auf dem Balkon gehisst oder aufgegangen werden, muss darauf geachtet werden, dass keinem Nachbarn die Sicht genommen wird.
  5. Zu beachten ist, dass Vermieter bei der Regelung zur Balkon-Dekoration alle gleich behandelt werden müssen: Es darf keine Partei bevorteilt werden.
  6. Grundsätzlich gilt, dass alles, was außerhalb betragener Flächen liegt, nicht mehr zum Mieter gehö Das bedeutet, dass es für Mieter generell kein Recht bzw. keinen Anspruch auf Dekor auf oder außerhalb Balkonbrüstungen bspw. besteht!

Wenn Sie als Mieter diese sechs Punkte beachten, dann sollte einer nachbarschaftlich- friedlichen EM nichts mehr im Wege stehen — wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer wünschen eine spannende EM!
 
Bei weiteren Fragen zu Mieterrechten, was Sie auf Ihrem Balkon oder in der Wohnung dürfen und was genau alles mit dem Vermieter geklärt werden muss, wenden Sie sich gerne an uns. Wir blicken auf eine langjährige und erfolgreiche Zeit im Bereich des Mietrechts zurück und beraten Sie bei Ihren Problemen mit der Wohnung, dem Vermieter oder Nachbarn gerne professionell!
Mehr zum Mietrecht finden Sie auch auf YouTube: Kanzlei Mingers & Kreuzer! Hier informieren wir laufend über Neues aus dem Mietrecht u.a. in kurzen und nützlichen Videos. 

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