Bild: Dmitry Kalinovsky / shutterstock.com
Die Osterferien haben begonnen, oftmals ist dies die Zeit für einen kleinen Urlaub. Leider ist bei einer längeren Fahrt ein Stau kaum zu vermeiden. Doch welche Möglichkeiten hat man, wenn sich die Blase meldet? Ist das Aussteigen in solchen Fällen erlaubt?
Nein, grundsätzlich dürfen Sie das Auto nicht verlassen! Zwar gibt es Ausnahmen, bei denen Sie die Fahrspuren betreten dürfen, allerdings stellt ein solches Bedürfnis keinen Notfall dar. Nur, wenn Sie einen Unfallort absichern müssen, darf die Autobahn betreten werden.
Achtung! – Das Missachten dieses Verbots wird mit zehn Euro Verwarnungsgeld geahndet. Somit müssen Sie wohl oder übel bis zum folgenden Parkplatz warten.
Falls Sie gerade erst an einem vorbeigefahren sind und wenden möchten, sollten Sie dies auch besser unterlassen. Hier droht gar eine Strafe von 200 Euro, einem Punkt, sowie ein Monat Fahrverbot.
Rechtlich ist dies auch verboten! Im Fall eines Verstoßes drohen 30, bei unzulässigem Parken sogar 70 Euro Bußgeld.
Wenn es jedoch zu einem Stau kommt und Sie das Auto nur kurz verlassen würden, sollte niemand etwas dagegen haben. Allerdings sollten Sie aufpassen, dass es zu keiner Behinderung von Rettungskräften kommt. Andernfalls droht neben der Geldstrafe auch ein Fahrverbot.
Auch im Stau gelten die gleichen Regeln, wie im regulären Straßenverkehr. Das Telefonieren mit laufendem Motor ist untersagt, falls Sie keine Freisprechanlage verwenden. Um ein mögliches Bußgeld von 100 bis 200 Euro zu vermeiden, schalten Sie daher den Motor vorsichtshalber aus. Andernfalls droht zusätzlich ein Monat Fahrverbot, sowie zwei Punkte in Flensburg.
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