Bild: fizkes / shutterstock.com
Funklöcher kommen immer mal wieder vor. Besonders ärgerlich ist es allerdings, wenn mein Handy dauerhaft kein Netz hat. Doch wie kann ich in solchen Fällen gegen meinen Anbieter vorgehen?
Bei der Frage nach einem Widerrufsrecht ist es entscheidend, wo der Vertrag abgeschlossen wurde. Falls dieser im Laden unterschrieben wurde, besitzen Kunden kein Widerrufsrecht. Anders sieht es jedoch bei einem Kauf im Internet aus. Da der Käufer das Produkt im Vorhinein nicht prüfen konnte, gibt es bei derartigen Vertragsabschlüssen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieses Zeitraumes darf das Produkt ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden.
Grundsätzlich stehen die Chancen, frühzeitig aus einem Handyvertrag rauszukommen, sehr schlecht. Allerdings besitzen Kunden unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht. Hierfür muss jedoch bereits vor Vertragsabschluss Vorsorge getroffen werden.
Wenn Sie vor dem Kauf beim Verkäufer vorstellig werden und nachfragen, ob Sie in einem bestimmten Bereich Empfang haben, gibt es die Möglichkeit, vorzeitig zu kündigen. Diese Information sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen. Im Optimalfall befindet sich eine derartige Klausel allerdings in Ihrem Vertrag. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nun falls Sie trotz Garantie keinen Empfang in dem vereinbarten Bereich haben. Die gilt auch für Verträge mit einer Homezone, in der Sie dennoch nicht erreichbar sind.
Prinzipiell besitzen Kunden ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Provider nicht die versprochene Leistung erbringt.
Dies ist der Fall, wenn…
Zudem können sich Kunden berechtigte Hoffnungen auf eine Kündigung machen, wenn der Anbieter von einer Privatinsolvenz betroffen ist oder ins Ausland umzieht.
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