Bild: Sebastian Gauert/ shutterstock.com
In jedem Unternehmen gibt es mehr oder weniger faule Mitarbeiter. Wie kann ich auf einen deutlichen Leistungsabfall meiner Angestellten reagieren? Was sagt das Gesetz? Wir klären auf!
Wer eine Leistung nicht –wie erwartet- erbringt, stört zumeist das Leistungsniveau im Unternehmen erheblich. Doch Vorsicht: Auch faule Mitarbeiter werden nur nach der zur Verfügung gestellten Zeit bezahlt und nicht nach erbrachter Leistung. Aus diesem Grund kann man vermeintlich „schlechte“ Angestellte nicht einfach sanktionieren. Eine Möglichkeit ist natürlich immer ein so genannter Aufhebungsvertrag, bei dem der Mitarbeiter eine Abfindung erhält. Eine Kündigung hingegen ist gerade aus beweistechnischen Gründen nur schwer durchführbar. In Betracht kommt hier nur eine verhaltensbedingte Kündigung. Regelmäßig muss es sich bei dem in Frage stehenden Verhalten aber dann um einen Extremfall handeln.
In der Praxis muss nämlich der Arbeitgeber den Nachweis erbringen, dass es bei dem entsprechenden Mitarbeiter zu einem evident, objektiven Leistungsabfall gekommen ist. Ein solcher kann etwa dann bejaht werden, wenn bei der Aufgabenbewältigung gezielt getrödelt wird.
Sollten Mitarbeiter neben der „Trödelei“ sich noch mit anderen Dingen beschäftigen, kommt indes auch eine Kündigung in Frage. Wer zum Beispiel im Netz surft oder privat telefoniert, riskiert die fristlose Entlassung. Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber ein solches Verhalten regelmäßig in seinem Betrieb duldet.
Häufig kann es helfen, wenn der Chef das frühe Gespräch sucht und auf die Leistungsdefizite hinweist. Nicht selten kann dadurch Abhilfe geschaffen werden. Ist dies jedoch nicht der Fall, kann eine Abmahnung sinnvoll sein. Beachten sollte man auch immer, dass es eventuell nur eine Phase des Mitarbeiters wegen privater Probleme oder sogar Mobbing im Spiel ist. Ebenso kann es helfen, wenn die Mitarbeiter selber das Gespräch suchen. Dann kann man konstruktiv eine Lösung erarbeiten und gleichzeitig das Arbeitsklima insgesamt verbessern.
Sollten Sie Fragen rund um das Thema haben, stehen wir Ihnen als Experten im Arbeitsrecht gerne zur Seite. Erreichen können Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular.
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