Das Oberlandesgericht Hamm entschied per Beschluss in einem Unterhaltsstreit zwischen zwei getrennt lebenden Eheleuten, dass die private Nutzung eines Dienstwagens das unterhaltspflichtige Einkommen des Unterhaltspflichtigen Ehegatten erhöhe.
Das unterhaltspflichtige Einkommen, anhand dessen errechnet wird, wie viel Unterhalt der Ehemann der Ehefrau zahlen muss erhöht sich bei der privaten Dienstwagennutzung um den Betrag, der durch die private Nutzung an eigenen Aufwendungen zum Unterhalt eines Pkw gespart wird.
Damit bleib die private Nutzung eines Dienstwagens zwar generell steuerlich vorteilhaft, birgt in Unterhaltsstreitigkeiten aber ein höheres Belastungspotenzial.
Weitere Informationen zum Familienrecht erhalten Sie hier.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]