Ab dem 1. Januar 2013 wird eine neue Düsseldorfer Tabelle gelten. Ändern wird sich der Selbstbehalt: Der notwendige Selbstbehalt wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 Euro. Die Anpassung berücksichtigt so die Erhöhung der SGB II Sätze („Hartz IV“) zum 1. Januar 2013. Auch die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern werden angehoben. Der Kindesunterhalt hingegen wird 2013 nicht erhöht, da er sich nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag richtet, welcher 2013 nicht angehoben wird. Hier die neue Düsseldorfer Tabelle 2013!
Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Familienrecht.
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