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Familienrecht: Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten
07.01.2012
Familienrecht: Adoption durch Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften auf Prüfstand
07.01.2012

Familienrecht: Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten

07.01.2012

Am 01.01.2012 ist die Familienpflegezeit in Kraft, die es den Betroffenen ermöglicht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren ohne allzu hohe Einkommenseinbußen hinzunehmen.
In Deutschland beziehen aktuell rund 2,25 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mehr als 1,5 Millionen Menschen werden zu Hause versorgt – durch Angehörige und ambulante Dienste. Auch 65% der Berufstätigen möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen, stoßen dabei aber häufig noch auf große Schwierigkeiten.
„Die Pflege eines Angehörigen bringt viele Menschen an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit. Diesen Menschen den zusätzlichen Druck von drohender Arbeitslosigkeit und Altersarmut zu nehmen ist eine Aufgabe, die Unternehmen und Politik gemeinsam angehen müssen“, betont Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.
Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern können, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Möglich ist das über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren.
Um die Einkommenseinbußen, die durch die Reduzierung der Arbeitszeit entstehen, abzufedern, erhalten sie eine Lohnaufstockung. Wer zum Beispiel von einer Vollzeit auf eine Halbzeitstelle reduziert, erhält 75% seines letzten Bruttoeinkommens.
Nach der Pflegephase wird die Arbeit wieder im vollen Umfang aufgenommen. Die Beschäftigten bekommen aber weiterhin nur ihr abgesenktes Gehalt, so lange, bis der Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers „abgearbeitet“ ist. „Das ist ein innovatives Modell, das die Bürgerinnen und Bürger entlastet, ohne die Sozialsysteme zusätzlich zu belasten. Mit der Familienpflegezeit stützen wir die Familie als Verantwortungsgemeinschaft“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.
Den eigentlichen Vertrag über die Familienpflegezeit schließen die betroffenen Beschäftigten mit ihrem Arbeitgeber. Das Gesetz bietet lediglich den Rahmen, den Arbeitgeber und Beschäftigte ausfüllen. Die Menschen können so auf betrieblicher Ebene individuell und flexibel reagieren.
Die Arbeitgeber sollen durch die Pflegezeit nicht belastet werden. Daher stellt ihnen der Bund mit Hilfe der staatlichen KfW-Bankengruppe ein zinsloses Darlehen für die Aufstockung des Gehalts zur Verfügung. Dieses Darlehen zahlen die Arbeitgeber dann zurück, wenn die Beschäftigten wieder voll arbeiten, aber weiter nur ein reduziertes Gehalt erhalten.
Beschäftigte, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, müssen für diesen Zeitraum eine Versicherung abschließen. Diese minimiert die Risiken einer Berufs – und Erwerbsunfähigkeit für ihren Arbeitgeber. Die Kosten dafür sollen bei etwa 10 bis 15 Euro im Monat liegen.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Familienrecht.

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