Seit dem 01.01.2012 gilt das neue Kinderschutzgesetz; Kinder und Jugendliche in Deutschland können nun noch umfassender geschützt werden.
Mit dem Gesetz sollen vor allem Kleinkinder von Beginn an vor Vernachlässigung, Verwahrlosung, Gewalt und Missbrauch geschützt werden. Auch ist es künftig möglich, bei Handlungsbedarf schneller einzugreifen.
Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz – wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei – werden in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt. Die Abschottung einzelner Bereiche, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens, die in der Vergangenheit immer wieder für Probleme gesorgt hat, wird so überwunden.
Der Kern des Gesetzes ist der Ausbau der frühen Hilfen. Mit ihnen soll die elterliche Erziehungskompetenz während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes verbessert werden. Insbesondere junge Eltern werden ermutigt, Hilfen anzunehmen. Dazu werden in den Regionen Netzwerke eingerichtet, die die Familien von Anfang an unterstützen.
Sogenannte Familienhebammen sollen junge Eltern im ersten Lebensjahr ihres Kindes begleiten. Der Bund übernimmt die Finanzierung dauerhaft und stellt hierfür jährlich 30 Mio. Euro zur Verfügung. Damit können zehn Prozent aller Familien mit Neugeborenen betreut werden. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder betonte, dass damit ein wichtiger Beitrag zur Prävention geleistet werde, um den Kinderschutz voranzutreiben.
Familienhebammen haben eine Zusatzausbildung, um junge Familien mit Problemen besonders gut unterstützen zu können. Sie könnten eine „Lotsenfunktion“ einnehmen, damit die Familien den Weg zu bestehenden Hilfeangeboten finden.
Zusätzlich gibt es Geld für die Netzwerke früher Hilfen. In den Netzwerken sollen alle wichtigen Akteure im Kinderschutz zusammengeführt werden. So sollen familiäre Belastungen früher und effektiver erkannt und Unterstützung angeboten werden. Der Bund verpflichtete sich, sein finanzielles Engagement in diesem Bereich auch nach Ablauf des Modellprogramms über 2015 hinaus fortzuführen. Insgesamt stehen somit für die Unterstützung junger Familien in schwierigen Lebenslagen in den kommenden beiden Jahren 30 beziehungsweise 45 Mio. Euro zur Verfügung, ab 2014 dauerhaft 51 Mio. Euro.
Optimiert wird auch die Zusammenarbeit der Jugendämter. Zieht eine Familie um, übermittelt künftig das bisherige Jugendamt dem neuen Jugendamt alle notwendigen Informationen. Damit wird das so genannte Jugendamts-Hopping unterbunden. Mit ihm haben sich in der Vergangenheit auffällig gewordene Familien dem Zugriff des Jugendamts entzogen.
Außerdem sind die Jugendämter künftig verpflichtet, Hausbesuche durchzuführen. So soll die Lebenssituation eines Kindes besser beurteilt werden. Der Besuch erfolgt aber nur dann, wenn er nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist und den Schutz des Kindes nicht in Frage stellt.
In Zukunft spielt die qualitative Arbeit eines freien Trägers in der Jugendhilfe eine größere Rolle. Sie ist entscheidend für die Förderung und Finanzierung des Trägers. Der Träger wird deshalb verpflichtet, fachliche Standards zu entwickeln, anzuwenden und auszuwerten. Einrichtungen erhalten nur dann eine Betriebserlaubnis, wenn sie ein Konzept zur Einhaltung fachlicher Standards vorlegen.
Wer mit jungen Menschen arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung. Arbeitgeber in der Kinder- und Jugendarbeit haben daher die Pflicht, sich über mögliche Vorstrafen von Bewerbern und Beschäftigten zu informieren.
Hauptamtliche Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe müssen in Zukunft ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Darin werden auch minderschwere Verurteilungen aufgenommen. Für ehrenamtliche Mitarbeiter müssen die Träger Vereinbarungen schließen. Diese legen fest, welche Tätigkeiten der Ehrenamtliche nur wahrnehmen kann, wenn auch er ein erweitertes Führungszeugnis vorlegt.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Familienrecht.
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