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Falsche Selbstauskunft bei Einzug- warum eine Kündigung drohen kann!

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Bild: Monkey Business Images/shutterstock.com
 
Inzwischen ist es nicht unüblich, dass Wohnungsgesellschaften, Immobilienmakler oder Vermieter vor dem Einzug (Abschluss des Mietvertrages) eine so genannte Selbstauskunft haben wollen. Diese sollten Interessenten wahrheitsgemäß beantworten, anderenfalls droht unter Umständen sogar eine Kündigung.
 

Haben Vermieter einen Anspruch auf Selbstauskunft?

 
Eine gesetzliche Grundlage für einen solchen Anspruch gibt es nicht. Das Problem hierbei ist aber praktischer Natur. Sollten Sie ein entsprechendes Formular nicht ausfüllen, sinken die Chancen auf die Wohnung drastisch. Wer also eine Selbstauskunft ausfüllt, sollte dann aber unbedingt bei der Wahrheit bleiben. Anderenfalls kann die Kündigung drohen. Das hat ein Amtsgericht (AG) in Augsburg jetzt entschieden. Daher müssen unter Umständen Angaben sowohl über das Einkommen als auch über etwaige Schulden gemacht werden.
 

AG Augsburg: Kündigung wegen falscher Selbstauskunft rechtens!

 
In dem speziellen Fall hatte ein Ehepaar ein Einfamilienhaus gemietet und bei Abschluss des Vertrages ausdrücklich versichert, dass weder ein negativer Schufa-Eintrag vorliege noch eine eidesstattliche Versicherung abgegeben worden war. Im Rahmen einer Schuldnerabfrage erfuhr der Vermieter dann aber doch von negativen Einträgen sowie der Tatsache, dass in Wirklichkeit sehr wohl eine eidesstattliche Versicherung abgegeben worden war. Daraufhin focht er den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an und kündigte diesen fristlos. Die Mieter wollten das Haus aber nicht räumen, so dass der Eigentümer schließlich vor Gericht zog.
 
Hier sollte dieser schließlich Recht behalten. Nach Ansicht der Richter seien gerade Auskünfte über Einkommens- und Vermögensverhältnisse imminent wichtig. Nur so könne sich der Vermieter ein Bild von der Zuverlässigkeit und Zahlungsmoral der Mieter machen. Eine falsche Selbstauskunft berechtigt daher zur Anfechtung des Vertrages und hat letztendlich eine Kündigung zur Folge.
 

Fazit!

 
Sollten Sie Fragen zur Selbstauskunft oder dem Mietrecht an sich haben, stehen wir Ihnen von der Kanzlei Mingers & Kreuzer gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen zu aktuellen Themen finden Sie auch auf unserem You-Tube-Kanal.

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