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Fahrverbote, Mindestlohn etc. – Gesetzesänderungen ab April 2019

09.04.2019

Bild: doomu/ shutterstock.com
Aufgepasst! Der April bringt einige Veränderungen mit sich. Welche, erfahren Sie hier bei uns.
 
 

Diesel-Fahrverbote in Stuttgart – nun auch für die Einwohner!

 
Das Diesel-Fahrverbot galt bisher nur für Auswärtige. Ab April sind davon allerdings auch die Personen mit Wohnsitz in Stuttgart betroffen. Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Schadstoffklasse bis einschließlich Euro 4 ist es nicht mehr gestattet in die Stuttgarter Umweltzone zu fahren.
 
 

Mindestlohn für Zeitarbeiter und Beamtensoldung steigen

 
Für Zeitarbeiter steigt der Mindestlohn um 30 Cent auf 9,79 € pro Stunde in den alten Bundesländern an. In den neuen Bundesländern und in Berlin wurde der Mindestlohn bereits zum Jahresanfang auf 9,49 € erhöht.
Für Beamten gilt ab April eine neue Besoldungstabelle. Diese erhalten danach etwas über 3 % mehr Geld. Ab März 2020 ist eine erneute Erhöhung der Besoldung etwas um über 1 % Prozent vorgesehen.
 

Die Umzugspauschale wurde erhöht

 
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Umzugskosten pauschal von der Steuer absetzen. Die dafür vorgesehene Umzugspauschale erhöht sich ab 1. April im Vergleich zum vor einem Jahr geltenden Betrag für Verheiratete und Lebenspartner um 49 € auf 1622 € und für Ledige um 24 € auf 811 €. Der Erhöhungsbetrag für Kinder und Angehörige steigt um 10 € auf 357 € an. Dieser gilt pro Kind und pro Angehörigem, die mit an den neuen Wohnort ziehen.
Endet ein vor April begonnener Umzug erst im April, gilt bereits die höhere Pauschale. Wer höhere Umzugskosten absetzen will, kann das durch Einzelnachweis.
Die Pauschale für Verheiratete gilt auch für Verwitwete, Geschiedene sowie für Umzüge mit im Haushalt lebenden Angehörigen, denen gegenüber man zum Unterhalt verpflichtet ist oder auf die man aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen angewiesen ist.
Für den Umzug aus beruflichen Gründen ist entscheidend, dass sich der Lebensmittelpunkt künftig am neuen Wohnort befindet.
 
 
 
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Hier ist abschließend noch ein aktuelles Video von Rechtsanwalt Markus Mingers zum Dieselfahrverbot in Hamburg.

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