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Fahren ohne Führerschein – diese Konsequenzen drohen!

20.02.2019

Bild: Photographee.eu / shutterstock.com
 
Nicht jeder, der ein Auto fährt, besitzt derzeit auch eine gültige Fahrerlaubnis. Doch welche Folgen eigentlich bei solch einem Vergehen drohen, erfahren Sie nun bei uns!
 
 

Führerschein und Fahrerlaubnis

 
Eine Fahrerlaubnis liegt dann vor, wenn der Fahrer eine behördliche Zulassung zum Fahren bestimmter Fahrzeuge besitzt. Dies ist nach der abgelegten Führerscheinprüfung der Fall. Ein Führerschein ist lediglich der Ausdruck oder das Dokument, welches diese Erlaubnis belegt. Somit hängen diese beiden Begriffe zusammen, bedeuten allerdings nicht das Gleiche.
 
 

Verlust der Fahrerlaubnis oder des Führerscheins

 
Um seine Fahrerlaubnis zu verlieren, muss derjenige schon ein schweres Vergehen begangen haben. In den meisten Fällen wird lediglich der Führerschein entzogen, die Fahrerlaubnis bleibt allerdings bestehen.
 
Wenn ein Fahrer jedoch mehrfach schwerwiegend auffällt, kann ein Richter oder die Fahrerlaubsnisbehörde diese entziehen, manchmal sogar auf Lebenszeit. Ein bekanntes Beispiel ist das Fahren unter massivem wiederholtem Alkoholeinfluss. Die Länge des Entzugs richtet sich hier in der Regel nach Promillewert und schwere des Vergehens.
 
Verliert ein Fahrer nur den Führerschein, unterliegt dieser einem Fahrverbot. Somit darf er bis zum erneuten Aushändigen kein Fahrzeug führen.
 
 

So bekommen Sie Ihre Fahrerlaubnis wieder

 
Um die entzogene Fahrerlaubnis wieder zu bekommen, muss bei der Führerscheinstelle der Heimgemeinde ein Antrag gestellt werden. Da ein Entzug meist mit einem schweren Vergehen einhergeht, ist oftmals auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) notwendig.
 
Eine Beschleunigung des Wiederausstellens kann durch das Besuchen eines Kurses erreicht werden, welcher allerdings rund 600 Euro kosten wird, die selbst gezahlt werden müssen.
 
 

Die rechtlichen Konsequenzen drohen

 
Für das Fahren ohne Erlaubnis oder mit Fahrverbot, sieht das Gesetz hohe Strafen vor. So sind es bei Ersttätern meist Geldstrafen, die sich nach dem Einkommen richten, bei wiederholtem Auffallen kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen, welche sogar bis zu einem Jahr andauern kann.
 
Zudem kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, da aufgrund der Straftat in zusammenhängenden Fällen keine Ansprüche mehr bestehen.
 
 
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Führerschein”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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