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Facebook und der Datenschutz: Neue Vorgaben ab Mai schützen nur einen Bruchteil aller Nutzer!

20.04.2018

Bild: JaysonPhotography / shutterstock.com
Dass Facebook es mit dem Datenschutz nicht allzu genau nimmt, ist bereits bekannt.
Nun bessert der Amerikanische Network-Betreiber beim Datenschutz nach — an sich gute Nachrichten für Nutzer. Leider schützen die neuen Vorgaben gerade einmal ein Fünftel der weltweit zwei Milliarden User. Und das auch nur innerhalb der EU.

Facebook: Datenschutz gefällt mir — aber nur in Europa

Es scheint geplant zu sein: Facebook ändert seine Datenschutz-Zuordnung und stellt so sicher, dass eben ein Großteil seiner Mitglieder nicht wird. Bis jetzt unterlagen alle Nutzer außerhalb der Vereinigten Staaten und Kanada Nutzungsbedingungen irischen Zentrale.
Ab Mai werden durch die neuen Bestimmungen zum Datenschutz nur noch rund 400 Millionen in Europa besser geschützt. Die restlichen 1,5 Mrd. Nutzer in Asien, Australien, Afrika und Lateinamerika fallen nicht unter die strengeren EU-Datenschutzvorgaben.

Wieso schließt Facebook eine Minderheit aus?

Durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) drohen dem US-Megakonzern satte Strafen für die Missachtung von datenschutzrechtlichen Vorgaben. Hier stehen bis zu 20 Mio. Dollar oder bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes auf dem Spiel. — Im Falle von Facebook sind das mehrere Milliarden Dollar, die dann als Strafzahlungen auf das Unternehmen zukommen könnten. Mit den strengeren Datenschutz Bestimmungen innerhalb der EU möchte Facebook, als weltweit größtes Netzwerk mit einem der höchsten Umsätze jährlich, Strafzahlungen möglichst gering halten.

Was ändert sich für Facebook Nutzer mit strengeren Datenschutz Vorgaben?

In einer offiziellen Mitteilung des Unternehmens heißt es, dass jeder, egal, wo er lebt, ab Mai aufgefordert wird zu überprüfen, wie Facebook private Daten nutzt . Gemeint, scheinen damit allerdings nur Facebook Nutzer zu sein, die innerhalb der EU leben.
Es gilt ab Mai für Mitglieder zu entscheiden, ob

  • die eigene politische oder religiöse Haltung auf dem Profil geteilt,
  • ein Programm zur Gesichtserkennung deaktiviert und
  • welche Werbung angezeigt werden soll

Die neue Datenschutz-Grundverordnung — das Wichtigste in Kürze

Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist im heutigen Alltag und Berufsleben nicht mehr wegzudenken: Wir machen Bestellungen von Waren und Dienstleistungen über Internetplattformen, Online-Banking, -Telefonie, -Messaging, – Cloudcomputing, nutzen vielleicht elektronische Produkte wie „Alexa“ oder Smarthomesteuerungen. Dabei ist die Nutzung von Geräten und Diensten für uns so vertraut, dass wir ohne zu zögern persönlichste Daten senden oder speichern. Zuvor (automatisch!) erfasste Daten werden an Unternehmen vermittelt, aber wir wissen nicht, was eigentlich mit unseren Daten passiert.
Grundsätzlich dient der Datenschutz dem Namen nach als Schutz der Verbraucher, als Schutz der Privatsphäre jedes Einzelnen, der Käufe und Geschäfte im Netz oder über Smart Devices tätigt. Datenschutz hat seine Wurzeln in der Antike (Hippokratischer Eid) und ist keineswegs eine Erfindung der Neuzeit. Genau genommen ist Datenschutz ein Menschenrecht und auch in der Europäischen Grundrechtscharta verankert sowie bereits 1983 durch BVerfG aus Art. 1 und 2 GG abgeleitet.
Für Unternehmen kommt es mit der neues EU-Datenschutzgrundverordnung richtig dick: Unternehmen müssen zahlreiche zusätzliche Anforderungen erfüllen. Tun sie das nicht, ist weitgehend jede neue Vorgabe bußgeldbewehrt. Durch das DSGVO bestimmt eine deutlich weitergehende Haftung den Markt. Ferner sind inhaltliche Anforderungen beim neuen Datenschutz sehr hoch und betreffen viele Unternehmensbereiche, etwa IT, Personal, Compliance, interne Revision und Vertrieb.
Ab jetzt ist Aufpassen angesagt: Dokumentations-, Nachweis- und Informationspflicht

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