Das Osterfest 2021 war für viele Facebook-Nutzer kein gelungenes. Millionen von hochsensiblen Facebook-Nutzerdaten waren in Hacker-Foren veröffentlicht und frei zugänglich gemacht worden. Hacker haben sich Zugang zu den persönlichen Daten verschafft, indem sie ein Datenleck ausgespäht hatten. Lange Zeit war unklar ob Facebook, das zu „Meta Platforms“ gehört, für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden kann – Jetzt jedoch der Durchbruch!
Erste Gerichte verurteilten den Social-Media-Konzern zur Zahlung von Schadensersatz. Das Landgericht Zwickau hat einem Mandanten 1000 Euro zugesprochen – andere Gerichte haben sogar insgesamt 3000 Euro Schmerzensgeld ausgeurteilt.
Werden Sie derzeit vermehrt mit Spams und anderen merkwürdigen Emails überschwemmt? Dann sind womöglich auch Sie von einem solchen Datenleck betroffen.
Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung! Wir helfen den Schaden zu minimieren und den Schadensersatz einzuklagen.
Ganz wichtig: Wir prüfen auch, ob Sie Opfer eines Datenlecks geworden sind und ob Sie zu den Betroffenen gehören! Geben Sie bei der Kontaktaufnahme auch Ihre Mobilfunknummer an, nur so ist eine vollständige Überprüfung der Betroffenheit möglich.
Der Europäische Gerichtshof hat sich zum Ziel gesetzt, die juristischen Hürden für Schadensersatz weiter zu senken. Der Facebook-Mutterkonzern Meta musste bereits aufgrund des Datenlecks eine Strafe in Höhe von 265 Millionen Euro bezahlen. Meta hätte für besseren Schutz der Daten sorgen müssen, so die irische Datenschutzbehörde nach dem Abschluss der Ermittlungen gegen Facebook.
Unsere Anwälte sind Spezialisten im Bereich des Verbraucherrechts. Wir prüfen in der kostenlosen Erstberatung, ob Sie Opfer eines Datenlecks geworden sind. Und wenn ja, sichern wir Ihnen Ihren Schadensersatz.
Höchst sensible Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Kunden sollen im Rahmen des Datenlecks veröffentlicht worden sein.
Darunter befinden sich auch Daten von rund 6 Millionen Menschen aus Deutschland. Nach Medienberichten wurden sie wohl über eine Sicherheitslücke erbeutet. Damals waren auch Handynummern von Facebook-Profilen unverschlüsselt zugänglich.
Wie Medien weiter berichteten, gehörten zu den veröffentlichten Informationen beispielsweise auch Geburtstage, Arbeitgeber, geographische Standorte, Namen und Telefonnummern.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an uns! Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht Ihnen zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-Mail an mingersregelt@mingers.law.
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