Bild: Helmut Seisenberger / shutterstock.com
Laut dem Südwestrundfunk besitzen auch die Euro-6-Diesel eine unzulässige Abschaltfunktion. Volkswagen und das Bundesverkehrsministerium weisen die Vorwürfe allerdings zurück!
Laut Berichten liegen dem SWR interne Dokumente des VW-Konzern vor, aus denen hervorgeht, dass der Automobilhersteller auch nach Bekanntwerden des Abgasskandals weiter manipuliert hat.
Betroffen sollen wohl die VW-Modelle Tiguan, Golf, Passat, sowie weitere Modelle der Tochtermarken Audi, Seat und Skoda sein. Genauer wurden laut SWR beim EA288-Dieselmotor eine unzulässige Abschalteinrichtung und eine Zykluserkennung verwendet, welche die Emissionsangaben beeinflussen.
Autos haben durch sogenannte „Fahrkurven“ die Möglichkeit, eine Prüfungssituation zu erkennen. Zwar ist dies grundsätzlich erlaubt, allerdings nur, wenn die Abgaswerte dadurch nicht beeinflusst werden. Diese Fahrkurven wurden wohl bis Mitte 2016 verwendet. Falls die Emissionswerte beeinflusst wurden, könnten alle Fahrzeuge aus den Jahren 2012 bis 2016 mit dem EA288 Motor betroffen sein.
Laut einem VW-Sprecher wurde bei diesem Diesel-Motor keine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Auch die Fahrkurven würden die Abgaswerte nicht beeinflussen. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte diese Aussagen und ließ verlautet, dass keine Erkenntnisse über diese Manipulation vorliegen.
Das Kraftfahrtbundesamt ist diesen Gerüchten bereits im Jahr 2016 auf den Grund gegangen. Derartige Untersuchungen stellten jedoch keine unzulässige Vorrichtung fest.
Seit dem Bekanntwerden im Jahr 2015 kämpft der Konzern mit Rechtskosten in Milliardenhöhe und einem erheblichen Imageverlust. Darüber hinaus laufen die Ermittlungen gegen Ex-Chef Martin Winterkorn, sowie gegen zahlreiche Manager.
Ein Ende des Abgasskandals ist noch lange nicht in Sicht. Grund dafür sind unzählige Verbraucherklagen gegen den Konzern.
Für Betroffene des Abgasskandals existieren zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie Ihre Autofinanzierung widerrufen, woraufhin Sie die bereits gezahlten Raten zurückerhalten. Im Gegenzug zahlen Sie eine Nutzungsentschädigung, aber können Ihr Schummel-Auto abgeben.
Auf unserer Website können Sie Ihren Anspruch kostenfrei prüfen lassen: https://recht-einfach.de/widerruf-autokredit/
Die zweite Möglichkeit ist die Rückabwicklung Ihres Vertrages. So werden Sie Ihr Auto los und bekommen den vollen Kaufpreis erstattet. Die aktuellen Urteile im Abgasskandal versprechen nur Gutes.
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