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Ein systematisches Erfassen der Arbeitszeit ist in zahlreichen Büros keine gängige Praxis. Das Arbeiten außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten, also zum Beispiel das Checken der E-Mails am Abend, wird dadurch oft nicht registriert und entlohnt. Zu diesem Thema gab es jetzt ein Urteil von Seiten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).
Durch die Entscheidung der zuständigen Richter müssen alle EU-Staaten nun eine Regelung finden, durch die alle Arbeitgeber die Zeiten ihrer Mitarbeiter erfassen müssen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die gesamte Arbeitszeit registriert und bezahlt wird.
Intention des EuGHs war die Stärkung der Rechte der Arbeitnehmer, die das Gericht als zu gering beurteilt.
Die Statistiken zum Thema der unbezahlten Überstunden sprechen eine erschreckend deutliche Sprache. So wird ein immenser Teil der Überstunden nicht gewürdigt und bleibt unbezahlt. Dies soll das Gesetz nun ändern. Heißt: Durch den Beschluss soll die Zahl der unbezahlten Überstunden zurückgehen. Somit wird jegliche Arbeitszeit auch entlohnt.
Skeptiker entgegnen jedoch, dass eine Einführung einer derartigen Vorschrift die Flexibilität einschränken würde.
Nun sind die EU-Staaten an der Reihe. Sie müssen eine Regelung finden, die praktisch und flächendeckend anwendbar ist. Als Möglichkeiten werden hier bislang diverse Apps oder Einrichtungen am Laptop genannt.
Gültig wäre das neue Gesetz theoretisch sofort. Bis die Politik allerdings keinen Beschluss vorlegt, muss der Arbeitgeber auch nicht reagieren.
Wenn die Regelung in der Form umgesetzt wird, wie angedacht, gibt es rechtlich keine Einwände. Allerdings gelten für die Überwachung der Mitarbeiter strenge Regeln, die unbedingt eingehalten werden müssen. So darf sich die Überwachung nur auf berufliche Tätigkeiten beschränken und sich nicht auf den privaten Bereich ausweiten.
Sobald eine rechtlich zulässige Regelung in Kraft tritt, sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, diese auch umzusetzen. Da die Anweisungen des Arbeitgebers befolgt werden müssen, wird es in solchen Fällen auch schwer, sich dagegen zu wehren.
Um Überstunden zu entlohnen, existieren zwei Möglichkeiten. Zum einen können Arbeitgeber die zusätzliche Arbeit mittels Geldes ausgleichen oder in Form eines Freizeitausgleichs. Eine dieser Varianten muss zwingend umgesetzt werden.
Übrigens: Die zulässige Arbeitszeit beträgt acht Stunden pro Werktag, also 48 pro Woche. Weitere Arbeitsstunden gelten als Überstunden und müssen ausgeglichen werden.
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