Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinen neusten Urteilen, die Verbraucherrechte enorm gestärkt. Die Urteile betreffen den Anspruch auf Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Betroffene von Datenschutzverletzungen. Der EuGH ist jetzt der Auffassung, dass bereits ein geringfügiger Schaden ersetzt werden kann. Das Überschreiten einer gewissen „Erheblichkeitsschwelle“ ist fortan nicht mehr notwendig – Ein Durchbruch für alle Verbraucher!
Der EuGH ist der Auffassung, dass alle eingetretenen Schäden vom Rechtsverletzer ersetzt werden müssen. Dass bei geringfügigen Eigentumsverletzungen, wie zum Beispiel einfachen Lackschäden nach einem Autounfall, jeder Schaden des Eigentümers und des Unfallopfers in vollem Umfang zu ersetzen ist, ist seit jeher in der Rechtsordnung anerkannt. Nur weil der Schaden im Datenschutzrecht für Außenstehende nicht immer sofort erkennbar ist, darf hier keine Ausnahme gemacht werden – Auch hier gilt: Alle Rechtsverletzungen sollen zum Schadensersatz führen! Verbraucher haben es fortan somit deutlich leichter, ihre Datenschutzverletzungen geltend zu machen!
Thomas Bindl, Geschäftsführer und Gründer der Europäischen Gesellschaft für Datenschutz (EuGD) sieht hierin eine Stärkung der Verbraucherrechte: „Das trägt hoffentlich dazu bei, dass Unternehmen den Datenschutz ernst nehmen und für etwaige Verstöße geradestehen. Gerade nach schuldhaft verursachten Datenlecks gab es hier in der Vergangenheit wenig Verständnis für die Schäden der Betroffenen, was sich nun ändern sollte.“
Die Geltendmachung der Schäden vieler Tausend Betroffene in Fällen gegen Scalable Capital, Facebook oder Deezer wegen einschlägiger Datenlecks ist nun sinnvoller denn je!
Im zweiten Urteil ging es um das Recht auf Auskunft, wie es die DSGVO vorsieht. In seiner Entscheidung hat der EuGH ebenfalls klargestellt, dass Betroffenen das Recht zusteht eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller sie betreffenden und vom Unternehmen gespeicherten Daten zu erhalten. Nur so können Betroffene ja beurteilen, wie umfassend ein Datenschutzverstoß sich auf sie auswirkt und welche Daten möglicherweise in Umlauf sein können.
Die Aussicht auf Schadensersatz und umfassende Auskunft über persönliche gespeicherte Daten sind so gut wie nie!
Die Verbraucherrechts-Experten der Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte prüfen für Sie kostenfrei, ob auch Sie von einem Datenleck betroffen sind und wie Ihre Chancen auf Schadensersatz einzuschätzen sind – Jetzt hier kostenlose Erstberatung sichern!
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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