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Kaufrecht: Lieferung einer mangelfreien Sache erfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache
24.12.2011
Bundesanzeiger ab 1.4.2012 ausschließlich elektronisch
24.12.2011

EU-Recht: Versicherungsprämien von Mann und Frau zukünftig gleich hoch

24.12.2011

Männer und Frauen sollen künftig keine unterschiedlichen Versicherungsbeiträge aufgrund des Geschlechts mehr zahlen.
Die EU-Kommission veröffentlichte am 22.12.2011 Leitlinien, damit Versicherer ein entsprechendes Urteil des EuGH leichter umsetzen können.
Kommissions-Vizepräsidentin Viviane Reding erklärte dazu in Brüssel: „Nun muss die Versicherungsbranche einen reibungslosen Übergang zur völligen Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Versicherungswesen gewährleisten. Die Kommission wird aufmerksam verfolgen, wie die Branche das Urteil des Gerichtshofs umsetzt. Versicherer, die als erste zu geschlechtsneutralen Tarifen übergehen, dürften einen Wettbewerbsvorteil auf dem europäischen Markt erlangen.“ Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagte: „Ich bin davon überzeugt, dass diese Leitlinien hilfreich für die Branche sind und ihr die Anpassung ihrer Verträge und Prämien erleichtern werden, damit sie fristgerecht und vollständig dem Urteil nachkommen kann. Dies wird sowohl Versicherern als auch Versicherungsnehmern Vorteile bringen.“
Die Leitlinien stellen beispielsweise klar, dass das Urteil lediglich für neue Verträge gilt, und zwar insbesondere für nach dem 21.12.2012 geschlossene Verträge. Anhand von Beispielen wird auch veranschaulicht, was als „neuer Vertrag“ angesehen wird, damit die umfassende Anwendung der geschlechtsneutralen Regelung auf EU-Ebene ab diesem Zeitpunkt gewährleistet ist.
Zudem enthalten die Leitlinien Beispiele für geschlechterbezogene Versicherungspraktiken, die mit dem Grundsatz der geschlechtsneutralen Prämien und Leistungen vereinbar sind. Das Geschlecht ist bisher ein bestimmender Risikofaktor für mindestens drei Produktkategorien: Kfz-Versicherung, Lebens- und Rentenversicherung und private Krankenversicherung. In allen drei Kategorien ist davon auszugehen, dass sich der Übergang zu einer geschlechtsneutralen Preisgestaltung auf individueller Ebene auf Prämien und/oder Leistungen für Männer und Frauen auswirken wird. Je nach dem, welches Produkt betroffen ist, können die Prämien für bestimmte Verbrauchergruppen sinken oder steigen.

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