Die EU-Kommission wirft Apple Wettbewerbsverstoß vor. Das Unternehmen soll den Zugang von Wettbewerbern zu einer Standardtechnologie für mobiles Bezahlen mit iPhones beschränkt haben. Nähere Informationen zum laufenden Verfahren finden Sie hier!
Nach vorläufigen Ermittlungen der EU-Kommission verstößt Apple gegen europäische Wettbewerbsvorschriften. Dem Konzern wird vorgeworfen, den Zugang Dritter zu einer Standardtechnologie für kontaktloses Zahlen auf mobilen Apple-Geräten zu beschränken. Diese Technologie wird für die Entwicklung von konkurrierenden Geldbörsen auf iPhones benötigt. Dadurch würde der Wettbewerb im Bereich der mobilen Bezahllösungen zugunsten der eigenen Lösung Apple Pay eingeschränkt.
Die EU-Kommission hatte das Verfahren bereits im Juni 2020 eingeleitet. Nun lägen jedoch Anhaltspunkte vor, dass Apple den Zugang von Wettbewerbern zu Schlüsseltechnologien beschränkt hat.
Nach Ansicht von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sei es für die Integration der europäischen Zahlungsverkehrmärkte wichtig, dass den Verbrauchern die Vorteile eines wettbewerbsbasierten und innovativen Marktumfelds zugute kommen. Apple missbrauche seine beherrschende Stellung auf den Märkten für mobile Geldbörsen auf Apple-Geräte.
Apple wird konkret vorgeworfen, dass iPhone-Besitzer bei Zahlungsvorgängen nur Apple Pay und nicht die Angebote alternativer Geldbörsen wahrnehmen können. Es sehen sich mitunter auch Banken bei kontaktlosem Bezahlen auf mobilen Apple-Geräten benachteiligt. Sie könnten nicht an Apple vorbei auf den NFC-Funkchip zugreifen.
Über diesen Chip lässt sich das iPhone an der Ladenkasse statt einer Bankkarte einsetzen. Apple Pay sei der einzige Weg, um auf iPhones auf den NFC-Chip zugreifen zu können.
Der Konzern sieht die Schlüsseltechnologie hingegen als Lösung, um die Sicherheit der Zahlungen zu gewährleisten. Laut Apple bekomme jeder, der will, Zugang zu Apple Pay.
Apple hat nun die Möglichkeit, sich zu den Beschwerdepunkten zu äußern. Ist die EU-Kommission anschließend weiterhin der Auffassung, der Konzern verstoße gegen europäische Wettbewerbsvorschriften, kann sie ein förmliches Kartellverfahren eröffnen. In diesem Fall können dem Konzern hohe Strafzahlungen in Höhe von bis zu 10 % seines weltweiten Jahresumsatzes drohen.
Es läuft zudem ein weiteres Verfahren gegen Apple, welches die EU-Kommission eingeleitet hat. Im vergangenen Jahr hatte sie dem Unternehmen offiziell unfairen Wettbewerb in seinem App-Store auf mobilen Geräten vorgeworfen, da es andere Anbieter von Musikstreaming-Apps benachteilige. Auch hier droht Apple eine Strafe.
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